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AUTOMOBILRECHT





 
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Rechtsanwalt Dirk Strohmenger
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Blog    
     
    13.10.2010
OLG Koblenz, Az.: 9 U 518/10
Ein Pkw, der als Vorführwagen lediglich 2 Monate zugelassen war und eine Laufleistung von ca. 500 km hat, gilt nicht als Neufahrzeug im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Der Verkäufer, der keine Pflichtangaben zum Verbrauch macht, verhält sich hiernach nicht wettbewerbswidrig. Die Rechtsprechung stellt hierbei allgemein auf die Laufleistung ab. Vorführwagen, die bereits mehrere Monate genutzt worden sind, aber dennoch eine sehr geringe Kilometerlaufleistung aufweisen, werden zum Teil als Neuwagen im Sinne der genannten Verordnung angesehen. Bei 500 km urteilt das OLG Koblenz jedoch nun, kann ein Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.
     
    15.09.2010
BGH, Az.: VIII ZR 61/09
Der Begriff "Vorführwagen" beinhaltet keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeuges oder die Dauer seiner bisherigen Nutzung als Vorführwagen. Vielmehr ist darunter ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu verstehen, das einem Neuwagenhändler im Wesentlichen zum Zwecke der Vorführung (Besichtigung und Probefahrt) gedient hat und noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war.
     
    31.08.2010
OLG Hamm, Az.: I-U 58/10
Pflichtangaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen müssen in der Werbung und in Verkaufsanzeigen nicht nur vorhanden, sondern auch deutlich erkennbar sein. Die Vertragsstrafe bei abgegebener Unterlassungserklärung wegen fehlender Pflichtangaben ist verwirklicht, wenn die erforderlichen Angaben in der Folgezeit nicht deutlich erkennbar angegeben werden.
     
    30.08.2010
OLG Hamm, Az.: I-U 101/10
Die Angabe in einer Annonce "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer/1. Hand" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn nicht über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt wird und sich bei dem Vorbesitzer tatsächlich um eine Mietwagenfirma gehandelt hat.
     
    12.08.2010
BVerfG, Az.: 2 BvR 1447/10
Verfassungsrechtlich ist das Heranziehen von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen nicht zu beanstanden. Der Eingriff auf das Recht zur informellen Selbstbestimmung ist durch den Zweck der Maßnahme, nämlich der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs gerechtfertigt.
     
    08.07.2010
Gesetzgebung
Der Bundestag hat das Gesetz zur Vollstreckung EU-ausländischer Geldbußen im Inland verabschiedet. Es soll voraussichtlich im Oktober oder im November in Kraft treten.
     
    07.07.2010
Gesetzesentwurf
Die Koalition hat die gegenseitige Anerkennung von Geldbußen oder Geldstrafen in der EU gebilligt.Gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gibt es tiefgreifende Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungskonformität.
     
    27.05.2010
Europäische Kommission
Die neue GVO nebst Leitlinien ist veröffentlicht worden. Sie tritt am 01.06.2010 in Kraft. Im Neufahrzeugbereich ist der Mehrmarkenvertrieb eingeschränkt worden. Hersteller können Händler verpflichten bis Juni 2013 bis zu 80 % Umsatz mit der betreffenden Marke zu machen. Nach der bisheringen Regelung waren dies nur 30 %. Im Aftermarket sind die bisherigen Regelungen weitgehend erhalten geblieben.
     
    14.04.2010
BGH, Az.: VIII ZR 123/09
Pauschalierter Schadensersatz von 10 % in Allgemeinen Geschäftsbedingen bei Nichtabnahme eines Fahrzeuges ist wirksam, wenn dem Käufer vorbehalten bleibt einen geringeren Schaden nachzuweisen.
     
    14.04.2010
BGH, Az.: VIII ZR 145/09
Nutzungsausfallschaden kann trotz Rücktritts vom Kaufvertrag beansprucht werden, wenn das Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht genutzt werden kann. Aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht muss jedoch binnen angemessener Frist ein Interimsfahrzeug angeschafft werden.
     
    31.03.2010
Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland veröffentlicht. Möglicherweise wird das Gesetz zum 01.10.2010 in Kraft treten.