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Rechtsanwalt Andreas von Dahlen
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    11.08.2010
BVerfG: Verurteilung im Berliner Fall verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG
Das BVerfG hat eine Verurteilung wegen Untreue durch das Landgericht Berlin wegen Verletzung des Rechts der Beschwerdeführer aus Art. 103 Abs. 2 GG aufgehoben, ebenso den bestätigenden BGH-Beschluss und die Sache an das LG zurückverwiesen. Die Beschwerdeführer waren Vorstandsmitglieder der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG und werden beschuldigt, unter Verletzung ihrer der Bank gegenüber bestehenden Informations- und Prüfungspflichten einen unzureichend gesicherten Kredit über knapp 20 Millionen DM für die Anschaffung und Modernisierung von Plattenbauwohnungen bewilligt und ausgezahlt zu haben. In dem Berliner Fall hätten das LG und der BGH aber einen Vermögensschaden angenommen, obwohl keine wirtschaftlich nachvollziehbaren Feststellungen zu dem Vermögensnachteil getroffen worden seien, der durch die pflichtwidrige Kreditvergabe der Beschwerdeführer verursacht worden sein könnte. Das BVerfG weist darauf hin, dass die Feststellung eines konkreten Schadens nicht dadurch ersetzt werde, dass die als Vorstandsmitglieder verantwortlichen Beschwerdeführer nach der Bewertung des BGH ein allzu hohes Risiko eingingen, indem sie die Kreditgewährung für das Gesamtkonzept pflichtwidrig unter Vernachlässigung anerkannter deutlicher Risiken und Negierung vielfältiger Warnungen fortsetzten.
     
    28.07.2010
HOF/BAYREUTH. Die beiden Angeklagten wurden in Handschellen vorgeführt und verließen das Gericht als freie Männer: Mit Bewährungsstrafen endete der spektakuläre Prozess um die IHK-Akademie Oberfranken vor dem Landgericht Hof
Der ehemalige Geschäftsführer und der frühere Prokurist der insolventen IHK-Akademie wurden wegen versuchten Betrugs in sechs Fällen zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Angeklagten hätten einen hohen Schaden billigend in Kauf genommen, sagte Vorsitzender Richter Hans-Jürgen Held. Ursprünglich hatte ihnen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich mit falschen Angaben Zuschüsse für Weiterbildungsprojekte von rund vier Millionen Euro bei der Regierung von Oberfranken erschlichen zu haben. Diesen Vorwurf ließ das Landgericht fallen. Auch die Verfahren gegen den Ex-Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung und Kreditbetrugs in vier Fällen wurden eingestellt. Die Angeklagten, die sich seit Anfang März in Untersuchungshaft befanden, hatten nach einer Verfahrensabsprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern ein Teilgeständnis abgelegt. Der Vorwurf des Subventionsbetrug konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden, nachdem die Verteidiger herausgefunden hatten, dass auf dem Antrag der Regierung von Oberfranken rechtliche Hinweise auf die Folgen falscher Angaben fehlten. Die Anträge wurden vom Wirtschaftsministerium herausgegeben und bayernweit seit bis zu 15 Jahren verwendet. Die Verteidiger sprachen von einer „skandalösen und leichtsinnigen“ Subventionsvergabe. Auch der frühere Hauptgeschäftsführer der IHK und der IHK-Präsident, der Aufsichtsratschef der Akademie war, müssten zur Verantwortung gezogen werden.
     
    16.07.2010
Fahnder durchsuchen Crédit Suisse
Die Jagd auf Steuersünder geht in eine neue Runde: Fahnder haben bundesweit 13 Filialen der Bank Crédit Suisse durchsucht. Die Hinweise stammen von der gekauften Steuer-CD. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen unbekannte Mitarbeiter des deutschen Ablegers der Crédit Suisse erlassen. 150 Beamte – Steuerfahnder und Staatsanwälte – waren im Einsatz, wie die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Grundlage der Ermittlungen sei eine von der nordrhein-westfälischen Regierung aufgekaufte CD mit Daten mutmaßlicher Steuersünder, sagte ein Sprecher. Gegen eine große Anzahl von ihnen seien bereits Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Mit einer vollständigen Auswertung der Durchsuchungsergebnisse sei erst in einigen Wochen zu rechnen, hieß es. Ein Crédit-Suisse-Sprecher wollte sich nicht zu den Ermittlungen äußern, bestätigte aber die Durchsuchung der Geschäftsräume der Bank. Insgesamt rund 1,34 Milliarden Euro unversteuertes Vermögen sollen die auf der Daten-CD gespeicherten mehr als 1100 Kunden Medienberichten zufolge bei der Schweizer Großbank deponiert haben. Nach fast zweijähriger Vorbereitung hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Datensätze Anfang März schließlich für 2,5 Millionen Euro von einem anonymen Informanten gekauft.
     
    06.07.2010
Regierung will strafbefreiende Selbstanzeige neu ausrichten
Nach Auskunft der Bundesregierung plant diese eine gesetzliche Neujustierung des im Steuerstrafrecht bestehenden Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige. Das Volumen der insgesamt hinterzogenen Steuern ist laut Bundesregierung nicht bekannt. Seit dem Ankauf der Steuerdaten-CDs durch die Finanzbehörden habe es aber einen starken Anstieg der Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen gegeben. Dieses Thema sei Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Es solle eine gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte festgestellt, dass nur derjenige Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige erwarten kann, der in vollem Umfang steuerehrlich wird, also vollständige und richtige Angaben zu allen von ihm hinterzogenen Steuern macht. Eine Teilselbstanzeige, mit der er lediglich die hinterzogenen Steuern nacherklärt, deren Entdeckung er fürchtet, reicht nach diesem Urteil nicht aus. Auch die Regierung sei, wie der BGH, der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden dürfe.
     
    21.06.2010
BKA beklagt nach Untersagung der Vorratsdatenspeicherung Missstände bei Verbrechensaufklärung
Laut einer bundesweiten Erhebung beklagt die Polizei in Folge der derzeit untersagten Vorratsdatenspeicherung Missstände bei Verbrechensaufklärung und Gefahrenabwehr. «Zahlreiche Beispielfälle belegen, dass wir ohne den Zugriff auf Vorratsdaten eine erhebliche Sicherheitslücke haben», sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke der «Rheinischen Post» vom 21.06.2010 unter Verweis auf die polizeiliche Erhebung. Das BVerfG hatte die Vorschriften im Telekommunikationsgesetz, die eine Speicherung von Verbindungsdaten für die Strafverfolgung geregelt hatten, im März 2010 für nichtig erklärt (vgl. MMR 2010, 356). Der Zugriff des Staates auf vorsorglich und ohne Anlass gespeicherte Daten sei nur in Ausnahmefällen zulässig. Zugleich forderten die obersten Richter in Karlsruhe vom Gesetzgeber eine detaillierte Regelung darüber, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.
     
    28.05.2010
BGH: Teilselbstanzeige reicht für Strafbefreiung nach § 371 AO nicht aus
Eine Selbstanzeige nach § 371 AO hat nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn der Steuerhinterzieher vollständig zur Steuerehrlichkeit zurückkehrt und «reinen Tisch» macht. Diese Auffassung vertritt der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 20.05.2010. Eine Teilselbstanzeige genüge hingegen nicht, um Straffreiheit zu erlangen. Eine solche liegt laut BGH beispielsweise dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger von mehreren den Finanzbehörden bisher verheimlichten Konten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er fürchtet (Az.: 1 StR 577/09).
     
    01.03.2010
Baden-Württemberg kauft Daten von Steuer-CD nicht
Baden-Württemberg geht beim Umgang mit gestohlenen Daten von Steuersündern einen Sonderweg: Ministerpräsident Stefan Mappus entschied sich im Gegensatz zu seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Jürgen Rüttgers (CDU) am Wochenende gegen einen Erwerb. «Die rechtlichen Risiken sind eindeutig zu groß und nicht überschaubar», sagte Mappus. Er stellte sich damit auf die Seite seines Koalitionspartners FDP - und gegen die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU). Die Kaufentscheidung der schwarz- gelben Regierung in NRW hält Mappus für fragwürdig.
     
    03.02.2010
Schäuble rät Steuersündern zu Selbstanzeige
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Deutschen mit Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige bei den Finanzämtern geraten. «Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen», sagte der CDU-Politiker der Augsburger Allgemeinen. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder rief Inhaber versteckter Auslandskonten im Kölner Stadt-Anzeiger dazu auf, «jetzt reinen Tisch zu machen». Ein Informant hat der Bundesregierung eine Sammlung von Daten von bis zu 1.500 Deutschen angeboten und verlangt dafür 2,5 Millionen Euro. Die Behörden wollen jetzt zügig das Geschäft abschließen. Letzte rechtliche Fragen werden von den nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zusammen mit dem Bund geprüft. Der Fiskus spekuliert auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro. Schäuble verteidigte den auch in den eigenen Reihen umstrittenen Ankauf. In den fast 200 Prozessen nach der Liechtenstein-Affäre habe kein einziges Gericht die damals gekauften Kontodaten als Beweismittel verworfen. Auch die Polizei bezahle für Informationen, um Straftaten aufzudecken. Das Bundesverfassungsgericht habe in vielen Fällen derartiges Vorgehen gebilligt, erklärte Schäuble. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, verurteilte dagegen den geplanten Ankauf der Steuersünder-Datei. «Wenn der Staat die Daten kauft, schließt er einen Pakt mit einem Straftäter», sagte er in der Passauer Neuen Presse. Unabhängig vom aktuellen Schweizer Fall könnte sich das BVerfG mit der Frage befassen, ob gestohlene Kundendaten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern vor Gericht verwendet werden dürfen. Karlsruhe liegt eine Beschwerde vor wegen einer Hausdurchsuchung in der Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren.