Gesellschaftsrecht:

Die Betreuung mittelständischer Unternehmen zählt zu den Schwerpunkten der Arbeit der Sozietät. Die Wahl der richtigen Rechtsform und die Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ist für den unternehmerischen Erfolg vielfach maßgeblich. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet mit Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften interessante gestalterische Möglichkeiten einer erfolgreichen Unternehmensführung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Wirtschaftsrecht, vielfältiger praktischer Erfahrungen in Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen unternehmerischen Funktionen, stehen wir als Ansprechpartner gerade der mittelständischen Wirtschaft zur Verfügung.

Wir betreuen Aktiengesellschaften, ebenso mittelständische Familienunternehmen und Kleinunternehmer, die sich in ihrer jeweiligen Ausrichtung auf die Kompetenz der Ansprechpartner der Sozietät verlassen können. Von Fragen der steuerlichern Gestaltung über Compliance bis hin zur Problematik des Wirtschaftsstrafrechts erfolgt eine umfassende Begleitung durch die Sozietät und ihre Partner.

Lassen Sie sich durch unsere Leistungen überzeugen.


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