Handelsvertreterrecht:

Mit unserer Qualifikation im Handelsvertreterrecht schließen wir die Schnittstelle zum Gebiet des Arbeits- und Wirtschaftsrechts und bieten selbständigen Gewerbetreibenden einen umfassenden Beratungsansatz.

Zum Schutz der Handelsvertreter und der vertretenen Unternehmen enthalten die §§ 84 bis 92c des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Vielzahl von Regelungen, die es im Zusammenspiel mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung zu beachten gilt. Darüber hinaus sind die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche maßgebend und im Rahmen Ihrer persönlichen Beratung zu berücksichtigen.

Einzelne Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Bereiche:
  • Handelsvertreterprovision
  • Provisionsabrechnung
  • Handelsvertreterausgleich
  • Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot
  • Eigengeschäfte des Handelsvertreters
  • Steuerrechtliche Fragestellungen
Unser qualifizierter Beratungsansatz umfasst neben der Prüfung, Beratung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen eine nachhaltige Beratung zu im Handelsverkehr auftretenden Besonderheiten.

Zudem verfügen wir über intensive Kontakte zu einer Vielzahl von Verbänden und Organisationen.

Unsere Leistung wird Sie überzeugen.



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Rechtsanwalt Prof. Dr. Bietmann
Bietmann
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rolf.bietmann@bietmann.eu
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Rechtsanwalt Dr. Andreas Bietmann
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