Versicherungsrecht:

Versicherungen sind mit Ausnahme der Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Rettungsanker beim Eintreten eines unerwarteten Ereignisses.

Über die Leistungspflichten besteht jedoch häufig Streit. Dies betrifft einerseits den versicherten Umfang und andererseits die Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Auf Seiten des Versicherers, als auch auf Seiten des Versicherten stehen sich regelmäßig juristische Laien gegenüber.

Wir sind die Interessenvertreter unserer Mandanten und berurteilen Versicherungsansprüche mit juristischem Sachverstand.

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Rechtsanwalt Dirk Strohmenger
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Strohmenger

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