langjährige Erfahrung
Die beamtenrechtlich spezialisierten Anwälte der Sozietät Bietmann verfügen über hinlängliche Erfahrung im Umgang mit dem öffentlichen Dienstrecht und öffentlichen Dienstherren. Sie kennen die Besonderheiten des Personalvertretungsrechts und die Besonderheiten verwaltungsgerichtlicher Verfahren.
Das Beamtenrecht ist ein außerordentlich differenziertes Rechtsgebiet. Anders als im Arbeitsrecht herrscht bei der Ausgestaltung der Beamtenverhältnisse nicht das Prinzip der Vertragsautonomie, es gelten vielmehr die beamtengesetzlichen Regelungen unter Einbindung der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte.
Unser Team Beamtenrecht wird geführt durch Herrn Rechtsanwalt Thorsten Christ mit Sitz in Erfurt. Er ist allerdings weit über Thüringen hinaus als Beamtenrechtler bundesweit tätig. Ergänzend arbeiten im Team der Beamtenrechtler Herr Rechtsanwalt Dr. Woeller mit Sitz im Büro Berlin, Frau Rechtsanwältin Zervos mit Sitz des Büros Euskirchen und Köln sowie Herr Rechtsanwalt Maskow mit Sitz in Bad Kreuznach.
Die erfolgreiche anwaltliche Bearbeitung einer beamtenrechtlichen Streitigkeit bedarf eines umfänglichen Wissens über die differenzierten Regelungen des Beamtenrechts. Wir besitzen insoweit die notwendige Erfahrung und sachliche Kompetenz. Sprechen Sie uns an, wenn es um Ihr beamtenrechtliches Schicksal geht.
Beispielhaft erwähnt seien:
Natürlich bieten wir eine zielorientierte Bearbeitung von Eil- und Disziplinarverfahren. Wir verfügen über hinlängliche Erfahrungen im Umgang mit Behörden bei zumeist unangenehmen disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder bei der Frage nach der Zuweisung amtsangemessener Aufgaben. Auch die Begleitung bei Beendigung des Beamtenverhältnisses bedarf zwingend anwaltlicher Hilfe. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und die sich daraus ergebenden Besonderheiten sind uns vertraut.
Wir kennen die Spezialprobleme des Tarifvertragsrechts ebenso wie die gestaltenden Elemente tarifvertraglicher Regelungen. Der Schutz älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis tarifvertraglicher Regelungen des öffentlichen Dienstrechts bedarf genauer Kenntnisse des öffentlichen Dienstrechts und der insoweit ergangenen Rechtsprechung. Wir kennen die Themen und wissen, wie wir bei Verwaltungsgerichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche agieren müssen.