Ihr Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Hier entstehenLösungen

Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Sozietät Bietmann

Die Betreuung mittelständischer Unternehmen zählt zu den Schwerpunkten der Arbeit der Sozietät Bietmann. Die Wahl der richtigen Rechtsform und die Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge sind hierbei für den unternehmerischen Erfolg maßgeblich. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet mit Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften interessante gestalterische Möglichkeiten einer erfolgreichen Unternehmensführung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Wirtschaftsrecht, vielfältiger praktischer Erfahrungen in Aufsichtsräten, Beiräten und sonstigen unternehmerischen Funktionen stehen wir als Ansprechpartner, gerade der mittelständischen Wirtschaft, zur Verfügung. 

Sichern Sie den Erfolg Ihrer Gesellschaft durch die Begleitung eines Anwalts für Gesellschaftsrecht. Das interdisziplinäre Team von Fachexperten der Sozietät Bietmann unterstützt Sie fachlich versiert in allen Belangen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Profitieren Sie bei einer Zusammenarbeit mit der Sozietät Bietmann von folgenden Vorteilen:
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsberatung
  • Individueller weitreichender Beratungsansatz
  • Spezialisierung durch Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht
  • Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Ziele
  • Betreuung durch ein interdisziplinäres Team aus Fachanwälten, Steuerberatern und Mediatoren

Kontaktieren Sie uns jetzt – um Ihre Gesellschaft zum Erfolg werden zu lassen!

Gesellschaftsrechtliche Anwaltskanzlei – unsere Schwerpunkte

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht begleitet Sie unterstützend bei jedem Schritt – von der Vorbereitung der Transaktion über die Bewertung, Identifikation und Ansprache geeigneter Käufer/Verkäufer oder passender Zielunternehmen bis hin zur Due Diligence und zu erfolgreichen Vertragsverhandlungen. M&A-Verfahren (Mergers & Acquisitions) mit einer umfassenden Transaktionsberatung weisen die Sozietät aufgrund langjähriger Erfahrung als kompetenten Partner für Unternehmen aus.

Ob Gesellschaftsgründer, Unternehmensnachfolge, Geschäftsführer oder Vorstand – mit dem Rechtsbeistand der Sozietät Bietmann sind Sie in diesen gesellschaftsrechtlichen Bereichen ideal abgesichert:
  • Vertragsrecht für leitende Angestellte
  • Recht der Personengesellschaft
  • Recht der Kapitalgesellschaft
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gesellschafterwechsel
  • Rechte und Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern
  • Vertragshändlerrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • An- und Verkauf von Unternehmen
  • Begleitung von Outsourcing Prozessen
  • Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages
  • Geschäftsführervertrag
  • Umstrukturierung von Unternehmen und Begleitung von Due Diligence Prozessen
  • Bewertung von Unternehmen

Umfassende Beratung im Handelsrecht

Die Kompetenz der Sozietät Bietmann in steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Themen ist bundesweit anerkannt. Auch im Handelsrecht können Sie sich auf Ihren versierten Anwalt für Handelsrecht verlassen. Unsere Rechtsanwälte prüfen schnell und verlässlich neue Verträge und unterstützen Sie mit Ihren Kenntnissen des Wirtschaftsrechts bei einer neuen Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen.

Ein Anwalt für Handelsrecht und ein Handwerker kommen zu einer Einigung.

Für Gewerbebetriebe bieten unsere Anwälte für Handelsrecht rechtliche Beratung in folgenden Gebieten:

  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Dienstvertragsrecht
  • Recht der Handelsgeschäfte
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändlerrecht
  • Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Unsere gelisteten Schwerpunkte zeigen nur einen kleinen Ausschnitt unseres umfangreichen Leistungsspektrums. Als Kerngebiete des Wirtschaftsrechts erfordern das Gesellschaftsrecht sowie das Handelsrecht umfassende Kenntnisse in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Dazu gehören zum Beispiel das Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerrecht. Um unseren Mandanten eine bestmöglich individuelle Beratung zu ermöglichen und in gesellschaftsrechtlichen Belangen zu vertreten, setzten wir auf die Vielfältigkeit und Zusammenarbeit unserer versierten Fachanwälte. Unser interdisziplinäres Team und Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht beraten Sie stets vertrauensvoll in verwandten Rechtsgebieten, um gemeinsam Ihr Interesse bestmöglich durchzusetzen.

Gesellschafts- und Handelsrecht: häufig gestellte Fragen

Das Gesellschafts- und Handelsrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsgebieten. Diese werden in materielles Handelsrecht sowie materielles Gesellschaftsrecht unterschieden:

  • Materielles Handelsrecht:   
    • Recht des Handelsstandes
    • Recht der Handelsgeschäfte
    • Internationales Kaufrecht & UN-Kaufrecht
  • Materielles Gesellschaftsrecht
    • Recht der Personengesellschaften
    • Recht der Kapitalgesellschaften
    • Internationales Gesellschaftsrecht
    • Konzernrecht
    • Umwandlungsrecht
    • Grundzüge von Bilanzrecht und Steuerrecht
    • Grundzüge des Dienstvertrags
    • Mitbestimmungsrecht

Das Gesellschafts- und Handelsrecht umfasst ein weitreichendes Spektrum diverser juristischer Fragestellungen – ob Restrukturierungen der Gesellschaft, Durchführung einer Gesellschafterversammlung oder die Durchsetzung von Geschäftsanteilen – kontaktieren Sie die Fachanwälte der Sozietät Bietmann für Ihre Erstberatung!

Juristische Handels- und Unternehmensstrukturen, unternehmerischen Fragestellungen sowie Dispute zwischen den Beteiligten werden von einem Anwalt für Gesellschaftsrecht und/oder einem Anwalt für Handelsrecht bearbeitet. Das Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der juristischen Personen. Unter juristischen Personen versteht man hierbei den legalen Zusammenschluss von unterschiedlichen Parteien zu einer Gesellschaft.

Der Bereich des Handelsrechts umfasst hierbei die Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten und versucht simultan, den Anforderungen eines freien Wirtschaftsverkehrs gerecht zu werden. Es obliegt dem Handelsgesetzbuch, welches die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl ergänzt als auch modifiziert. Als Kaufleute werden Handwerker, Gastronomen und Gewerbetreibende definiert.

Sowohl das Handelsrecht als auch das Gesellschaftsrecht sind historisch aus den Stadtrechten der Reichsstädte und Hansestädte entstanden. Heutzutage ist eine Unterscheidung und Trennung in Anwalt für Gesellschaftsrecht und Anwalt für Handelsrecht in den meisten Fällen nicht üblich, da die Rechtsgebiete mitunter stark verbunden sind. Man spricht allgemeingültig von einem Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht.

Neben einer umfangreichen Beratung ist das Leistungsspektrum eines Anwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht extrem breit gefächert. Ein großer Bestandteil ist die Vertragsaufsetzung – folgende Verträge können unter anderem durch einen Fachanwalt erörtert werden: 

  • Kooperationsverträge
  • Joint-Venture-Verträge
  • Gesellschafterverträge
  • Lieferverträge
  • Herstellungsverträge

Neben der klassischen gerichtlichen Prozessführung empfiehlt sich die Expertise eines Anwalts zudem bei außergerichtlichen Verhandlungen. Und auch innerhalb eines Unternehmens oder einer Gesellschaft lohnt es sich, bei den folgenden Belangen einen Anwalt für Handelsrecht und/oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht beratend und unterstützend beizuziehen:

  • Unternehmensgründung
  • Existenzgründung
  • Fusionierungen und Betriebsumstrukturierungen
  • Planung einer Kapitalerhöhung
  • Kauf und Verkauf eines Unternehmens
  • Bewältigung von Unternehmenskrisen & Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern
  • Betreuung des Geschäftsführers
  • Prüfung und Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Organisation und Durchführung von Gesellschafter- und Aufsichtsratsversammlungen

Besonders bei einer Unternehmensnachfolge kann ein Anwalt für Gesellschaftsrecht bei komplexen wettbewerbsrechtlichen Fragen Hilfe leisten und ist dementsprechend dringlich zu empfehlen.

Die Gesellschaft umfasst laut Definition nach Art. 530 Abs. 1 OR eine „( …) vertragsmäßige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.“

In der Bundesrepublik Deutschland können unterschiedliche Gesellschaften  gegründet werden. Gängige Formen sind etwa::

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH
  • Unternehmergesellschaft – UG
  • Offene Handelsgesellschaft –OHG
  • Kommanditgesellschaft – KG
  • GmbH & Co. KG
  • Aktiengesellschaft – AG
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR
  • Einzelfirma

Ihr Rechtsbeistand – Kompetenz durch langjährige Erfahrung

Seit über 30 Jahren bietet die bundesweit anerkannte Sozietät Bietmann in den gängigsten Rechtsgebieten eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau an. Als interdisziplinärer Bereich stellt Ihnen unsere Kanzlei auch gerne unterstützend einen Anwalt für Arbeitsrecht, einen Anwalt für Erbrecht oder einen Anwalt für Steuerrecht zur Seite. Treu nach dem Motto „Alle Dienstleistungen unter einem Dach“ beschäftigt unsere spezialisierte Kanzlei neben Rechtsanwälten auch Steuerberater und Mediatoren. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies, dass wir Ihnen eine spezialisierte sowie interdisziplinäre Rechts- und Steuerberatung zur Verfügung stellen. Durch unser Verbundunternehmen, die ACT Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bieten wir ergänzend ein breites Portfolio an Dienstleistungen aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbewertung an. Durch die Wirtschaftsprüfer wird unser Beratungsspektrum im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts abgerundet.

Um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Falle von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Vorhaben bestmöglichen juristischen Beistand zu bieten, bilden sich die Anwälte und Steuerberater unserer Kanzlei kontinuierlich weiter. So garantieren wir Ihnen einen stets zeitgerechten Überblick der deutschen Gesetzeslage. Unsere Steuerberater nehmen für Ihr Unternehmen betriebswirtschaftliche Prüfungen vor, erstellen Jahresabschlüsse, übernehmen die Buchhaltung und beraten Sie in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Sollte es zu internen und externen Missverhältnissen kommen, stehen Ihnen unsere Mediatoren unterstützend zur Seite. Wir legen großen Wert darauf, Ihrem Anliegen gerecht zu werden – persönlich, qualifiziert und basierend auf langjähriger Erfahrung. 

Wir betreuen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ebenso mittelständische Familienunternehmen, Kleinunternehmer und Freiberufler, die sich in ihrer jeweiligen Ausrichtung auf die Kompetenz der Ansprechpartner der Sozietät verlassen können. Von Fragen der steuerlichen Gestaltung über Compliance bis hin zur Problematik des Wirtschaftsstrafrechts erfolgt eine umfassende Begleitung durch die Sozietät und ihre Partner.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Ihrem Anwalt für Gesellschaftsrecht auf – wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Termin vereinbaren - Wir rufen Sie zurück

* Pflichtfeld