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IT-Recht - Sozietät Bietmann

Das Recht der Informationstechnologie bzw. das IT-Recht ist, ebenso wie das Medien- und Kommunikationsrecht, eine sog. Querschnittsmaterie. Dem entsprechend gibt es auch keine abstrakte Definition für dieses Rechtsgebiet in den deutschen Gesetzen.

Im Wesentlichen hat das IT-Recht das Recht der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) zum Inhalt.

Daher umfasst es insbesondere die spezifische Vertragsgestaltung - z.B. auch durch AGB - im Bereich der Informationstechnologie, das Domain- und Kennzeichenrecht, das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Urheberrecht und auch das Datenschutzrecht. Im Übrigen bestehen vielerlei Bezüge zum internationalen Privatrecht und besonderen Vorschriften des deutschen Strafrechts (z.B. Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage).

Was können wir für Sie tun?

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Erstellung und Prüfung von Hard- und Softwareverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Onlineshop-AGB
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen
  • Wir sensibilisieren Sie auch für andere relevante Bereiche des IT-Rechts, welche Sie vielleicht noch nicht im Blick hatten.

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