Ihr Anwalt für Steuerrecht

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Steuerrecht - Sozietät Bietmann

Das Steuerrecht bildet einen wesentlichen Handlungs- und Gestaltungsrahmen sowohl für private wie auch unternehmerische Entscheidungen. Wir beraten Sie bei der Gründung und steuerlichen Optimierung Ihres Unternehmens. In Verhandlungen mit der Finanzverwaltung begleiten wir Sie auch  bei der Einholung einer verbindlichen Auskunft wie auch der Erzielung einer tatsächlichen Verständigung. Ihre Interessen in Betriebsprüfung und Schlussbesprechung nehmen wir mit Nachdruck wahr, selbstverständlich auf Wunsch in Kooperation mit ihrer Steuerberatung. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen im Rechtsbehelfsverfahren, beginnend mit dem finanzbehördlichen Einspruchsverfahren über das Verfahren vor den Finanzgerichten bis zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof. Auf Wunsch fertigen wir gutachterliche Stellungnahmen zur Ergänzung und Begleitung ihrer Berater. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Hier wird das rechtsvernetzte Beratungskonzept mit der Einbindung der im Erbrecht tätigen Kollegen der Kanzlei deutlich.

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