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Erbnachweis gegenüber Banken erleichtert

(Bonner Presseblog) Der Bundesgerichtshof hat am 08. Oktober 2013 entschieden, dass Banken nicht auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen können, auch wenn das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen ist.

(Bonner Presseblog) Der Bundesgerichtshof hat am 8.10.2013 entschieden, dass Banken nicht auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen können, auch wenn das in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen ist. Entsprechende Regelungen seien nämlich unwirksam. Dem Erben müsse es in unproblematischen Fällen auch möglich sein, sein Erbrecht auf andere Weise (z.B. beglaubigtes Testament, Erbvertrag etc). nachweisen zu können.

Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen, da ein Erbschein - abhängig vom Erbe - mit erheblichen Kosten verbunden ist. Gehört kein Grundstück zum Nachlass, ist in Zukunft weder eine teuere notariell beurkundete Nachlassregelung noch ein Erbschein erforderlich.

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