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BLOG-SERIE: Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Verkehrsunfall habe?

Welche Angaben sollte ich mir nach einem Verkehrsunfall notieren und wie kann mir der Fachanwalt für Verkehrsrecht in solch einer Situation helfen? Erfahren Sie mehr in unserer neuen Blog-Serie.

Was tun nach einem Unfall?

Wenn ich einen Verkehrsunfall habe, sollte ich so möglich, den Pkw in der Position belassen, in der er sich nach dem Unfall befindet und ihn nicht versetzen. Anschließend sollte ich die Polizei rufen, da diese die Beweise am Tatort sichert.

Welche Angaben sollte ich mir nach einem Verkehrsunfall notieren?

Ich sollte nach dem Unfall Fotos der Unfallstelle, der Pkws und der Schäden anfertigen. Die Personalien sind auszutauschen. Die amtlichen Kfz-Kennzeichen von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen sollte ich notieren, da über das Kfz-Kennzeichen die Versicherungsnummer der anderen Fahrzeughalter über die Polizei bzw. der Versicherung ermittelt werden kann.

Sollte ich immer nach einem Unfall die Polizei anrufen?

Die Polizei sollte auch hinzugezogen werden, wenn der Unfallbeteiligte sein Verschulden einräumt. Ansonsten ist der Beweis des tatsächlichen Hergangs, sollte der Unfallbeteiligte zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Geschehensablauf behaupten, erschwert. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Schäden am Fahrzeug sinnvoll.

Muss ich den Schaden meiner Versicherung melden?

Der Schaden sollte immer, der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden, da ansonsten gegen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen werden kann.

Wie kann mir der Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?

Ist der Unfall durch die Polizei aufgenommen worden, sollte ich unmittelbar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und ihm den Unfall schildern. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann mir unmittelbar Ratschläge in Bezug auf die Anmietung eines Mietwagens, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen und die weiteren notwendigen Schritte erteilen.

Ferner kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht mir auch einen seriösen Sachverständigen vermitteln.

Nach Erhalt des Gutachtens gibt mir der Fachanwalt auch eine Einschätzung, ob ich den Pkw reparieren lassen sollte, oder sich dies finanziell nicht mehr lohnt, ob ich den Wagen verkaufen kann und wie dieser Verkauf abgewickelt wird.

Sämtliche weitere Schritte, also die vollständige Abwicklung der Geltendmachung des mir erlittenen Schadens übernimmt der Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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