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BLOG-SERIE: Wie verhalte ich mich bei Baukonflikten?

In diesem Artikel aus unserer BLOG-SERIE „Wie verhalte ich mich, wenn…“ erhalten Sie ausführliche Informationen über die außergerichtliche Konflikt-Lösung: Wirtschaftsmediation im Bau.

Wirtschaftsmediation im Bau- und Immobilienrecht

Wie ein Mediationsverfahren langwierige und kostenintensive Bauprozesse vermeiden kann.

Nicht selten treten bei Bauprojekten Konflikte zwischen den am Bau beteiligten Unternehmen, Bauherren und Architekten auf, die zu einer erheblichen Belastung für alle Parteien werden. So stellt beispielsweise der Bauherr erhebliche Mängel bei der Ausführung oder Planung fest, oder wird mit nicht kalkulierten Mehrkosten belastet. Demgegenüber streiten beteiligte Werkunternehmer über ausstehenden Lohn oder Architekten um ihr Honorar. Die auftretenden Probleme in der Planung, Durchführung und Abwicklung eines Bauvorhabens sind vielfältig. Die Auseinandersetzung endet nicht selten in langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren. Dabei möchten Bauunternehmen und Architekten ihre Zeit lieber in die Bearbeitung des nächsten Auftrages, Bauherren lieber in die Vermarktung und Vermietung investieren, oder ihr lang ersehntes Eigenheim nutzen. Gerade im Bau können außergerichtliche Konfliktlösungsmechanismen wie die Mediation helfen, Kosten und Zeit zu sparen.

Mediation in Baukonflikten - Außergerichtliche Konfliktlösung

Die Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in welchem die Konfliktparteien mit Unterstützung einer unabhängigen und neutralen dritten Person, also des Mediators, freiwillig gemeinsam versuchen, eine Lösung zu erarbeiten. Anders als ein Richter oder Schiedsrichter trifft der Mediator dabei keine abschließende verbindliche Entscheidung, an welche die Parteien gebunden sind. Ziel der Mediation ist es dabei nicht, dass eine der Konfliktparteien am Ende „Recht“ bekommt, also hier nach dem „Alles-oder-Nichts“-Prinzip verfahren wird, sondern dass beide Parteien nach Möglichkeit mit dem Ergebnis zufrieden sind. Der Mediator strukturiert dabei die Verhandlungen mit dem Ziel, am Ende einer gelungenen Mediation eine rechtlich verbindliche Vergleichsvereinbarung zu formulieren. Die Verhandlungen im Rahmen der Mediation sind nicht öffentlich, sondern vertraulich. Die Parteien haben den Ablauf des Verfahrens selbst in der Hand. Der Mediator steht zeitnah als Dienstleister zur Verfügung. Mediationsverfahren sind daher regelmäßig schneller und kostengünstiger als Gerichts- oder Schiedsverfahren. Gerade in Bausachen sind die Kosten vergleichsweise gering, denn es entfallen Gerichtsgebühren, Kosten für Sachverständige oder Kosten für die Anfertigung umfangreicher Schriftsätze.

Mediationsverfahren im Bau - Rechtlicher Rahmen

Der Gesetzgeber hat mit dem Mediationsgesetz der zunehmenden Bedeutung des Verfahrens Rechnung getragen. Nach dem Mediationsgesetz ist der Mediator allen Parteien gegenüber in gleicher Weise verpflichtet und hat alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit und Neutralität beeinträchtigen können. Der Mediator soll im Weiteren die Parteien auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation informieren. Ferner ist der Mediator verpflichtet, in eigener Verantwortung eine geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherstellen, wozu auch Verhandlungs- und Kommunikationstechniken sowie Konfliktkompetenz zählen. Nicht jeder Konflikt eignet sich für die Durchführung eines Mediationsverfahrens. Deshalb sollten die Parteien sich rechtzeitig Rat durch einen erfahrenen Wirtschaftsmediator einholen, welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung für ihre Angelegenheit in Betracht kommen.

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