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Das Qatar Football Urteil

Qatar Football Association kann von Dr. Theo Zwanziger nicht Unterlassung verlangen.

Mit Urteil vom 19.04.2016 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 226/15) die Klage der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger, früheres Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, abgewiesen.

Im Prozess wurde Zwanzigers Aussage gegenüber dem Hessischen Rundfunk im Juni 2015 verhandelt.

Zwanziger hatte in einem Interview geäußert: "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist."

Der offizielle Fußballverband des Staates Katar, hatte gegenüber Zwanziger auf Unterlassung der Aussage geklagt.

Zur Begründung der ablehnenden Entscheidung führte die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf nun an, dass Zwanziger die Aussage in Wahrnehmung des berechtigten Interesses getätigt habe, die öffentliche Debatte über die Vergabe der Fußball-WM nach Katar anzuregen und auch die Vergabeentscheidung zu kritisieren. Der Vergleich der Klägerin mit einem „Krebsgeschwür“ übersteige nicht die Grenze der Angemessenheit und sei keine Schmähkritik

Wer Kritik an öffentlichen Missständen übe, sei nicht auf das mildeste Mittel zur Verdeutlichung seines Standpunktes beschränkt. Im Hinblick auf die sportliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung des Austragungsorts einer Fußballweltmeisterschaft sei der Zweck der Äußerung, die Augen der Öffentlichkeit kritisch auf die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung der FIFA zu lenken, höher anzusetzen, als der Ehrenschutz der Qatar Football Association.

Gegen das Urteil wurde bereits Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.

 

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