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Patent anmelden - Schutz des geistigen Eigentums dank Patentanmeldung

Eine neue Idee ist wertlos, wenn diese nicht gegenüber Nachahmern geschützt ist. Bei Erfindung neuer Technologien hat die Anmeldung eines Patents höchste Priorität.

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber eines solchen Patents ist berechtigt, Anderen die Nutzung der umschriebenen Technologie zu untersagen. Ein Patent wird hoheitlich vergeben. Zuständige Behörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Dort angemeldete Patente schützen vor Nachahmung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.  

Patent bei der DPMA anmelden

Für die Anmeldung beim DPMA bedarf es der Beschreibung der neuen Technologie, des aktuellen Stands der Technik auf diesem Gebiet und der Patentansprüche. Bilder und Zeichnungen unterstützen die Darstellung. Aufgeführt werden sollte ferner ein konkretes Ausführungsbeispiel. Damit entgegnet man Einwänden Dritter, die angemeldete Technologie sei nicht ausführbar. Neben der angezweifelten Neuheit und erfinderischen Tätigkeit dreht sich hierum meist der Streit im Rahmen angestrengter Klageverfahren.

Das DPMA braucht ca. 2-4 Jahre um einen Vorgang zu bearbeiten, wobei der Patentschutz bereits mit Anmeldung einer neuen Technik greift. Die Behörde prüft ausgehend vom aktuellen Stand der Technik. Je deutlicher sich der Unternehmer mit seiner angemeldeten Technologie hiervon abgrenzt, desto wahrscheinlicher ist der Erhalt eines Patents hierauf. Maßgeblich sind die Neuheit der Technologie und die hierin enthaltene erfinderische Tätigkeit. Da eine Ergänzung der Patentanmeldung nach Einreichung ausscheidet, ist eine gründliche Marktrecherche vor Anmeldung beim Patentamt unumgänglich. Der Unternehmer sollte sorgfältig ausarbeiten, wo im Vergleich zu vorhandenen Technologien die Unterschiede liegen und welcher neue technische Vorteil besteht.

Wichtige Punkte bei der Patentanmeldung

Die Zuteilung eines Patents allein reicht zum Schutz vor Nachahmern nicht aus. Ein bewilligtes Patent ist wertlos, wenn dieses bei Verletzung durch Dritte später nicht durchsetzbar ist. Das Wichtigste bei einer Patentanmeldung sind daher die Patentansprüche. Dort wird der Schutzbereich des Patents festgelegt. Es sind vor allem die Merkmale aufzuführen, welche bei Nachahmung im Verletzungsprodukt leicht nachweisbar sind. Es muss das Ziel sein, einen möglichst konkreten, aber dennoch nicht zu eng gefassten Schutzbereich für die neue Technologie festzulegen.

Angesichts des harten Wettbewerbs ist Unternehmern dringend anzuraten, neue Ideen zunächst nicht zu kommunizieren. Da in der Praxis zur Weiterentwicklung von Technologien oftmals externer Rat und finanzielle Mittel benötigt werden, kommen Gründer um die Darstellung der Idee oftmals nicht umher. Damit stellt sich die Frage, wie sich Unternehmer schützen können. Dringend zu empfehlen ist der Abschluss eines non-disclosure agreement, abgekürzt NDA, vor den Gesprächen. Dies ist ein Vertrag, welcher das Stillschweigen über Verhandlungen und in deren Rahmen übermittelter Informationen festschreibt. Untersagt werden sollte gleichzeitig die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte auf übermittelte Informationen. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen bei Verstößen kann sinnvoll sein. Diese schützen wegen der meist deutlich größeren finanziellen Vorteile allerdings nicht effektiv. Bei Vertragsbrüchen bleibt meist nur die langwierige gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die fast immer schwierig zu beziffern sind. Um wirklich sicherzugehen, dass Dritte die Idee nicht nachahmen, sollte die Patentanmeldung vorab erfolgen.

Gründern ist die schnelle Anmeldung einer neuen Technologie beim DPMA zu raten. Wegen der weitreichenden Bedeutung sollte ein Patentanwalt hinzugezogen werden. Patentanwälte agieren meist im Zusammenwirken mit Rechtsanwälten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium und ihre juristische Zusatzausbildung befähigen Patentanwälte zum technischen Verständnis der jeweiligen Erfindung. Im besten Fall sollte der konsultierte Patentanwalt auf dem relevanten technischen Gebiet studiert haben. Die Kosten der Beauftragung variieren je nach Einzelfall;

  • mit 3.000,- €
  • bis 6.000,- €

muss der Gründer rechnen. Die zahlreichen Streitfälle in der Praxis belegen, dass es sich bei einer von Beginn an durchdachten Patentanmeldung um sinnvoll investiertes Geld handelt

Bei fortführenden Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht, Anwälte für Medien- und Presserecht oder Rechtsanwälte für Strafrecht gerne zur Seite. 

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