Sozietät Bietmann
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Verkehrsopferhilfe - Was ist das?

  • Hatten Sie einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht?
  • Hatten Sie einen Verkehrsunfall mit einem nicht haftpflichtversicherten Fahrzeug des Unfallgegners?
  • Hatten Sie einen Verkehrsunfall, der vom Unfallgegner vorsätzlich herbeigeführt wurde (z.B. Geisterfahrer) oder
  • hatten Sie einen Unfall im Ausland?

und konnten deshalb keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, obwohl Sie bei dem Vorfall schwerste Verletzungen und/oder einen erheblichen Sachschaden erlitten haben?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „ja“ beantworten können/müssen, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen bei der möglichen Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der Verkehrsopferhilfe (VOH). Die VOH ist ein Garantiefond der deutschen Haftpflichtversicherer und genau in den o.g. Fällen, in denen nämlich eine gegnerische Haftpflichtversicherung nicht eintritt, der richtige Ansprechpartner.

Damit Ihnen bei der formalen Geltendmachung kein Fehler unterläuft, der Ihren Anspruch möglicherweise verfallen lässt, helfen Ihnen unsere Fachanwälte hierbei gerne. Rufen sie uns daher jederzeit an. Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch gegen die VOH haben und helfen Ihnen bei dessen Durchsetzung.

Bei weiteren Fragen zum Thema stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Rechtsanwälte für Strafrecht gerne zur Verfügung.

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