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Cannabis-Patienten im Straßenverkehr

Bekanntermaßen kann der Konsum von Cannabis bei der Teilnahme am Straßenverkehr zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dies ist bisher geschehen bei illegalem Konsum von illegalen Cannabisprodukten. Bisher war strittig, ab wann bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten eine Fahreignungsprüfung in Form der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, dem sogenannten Idiotentest) stattzufinden hat. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass jedenfalls ein Nanogramm pro Milliliter THC im Blut ausreicht, um den Führerscheinbesitzer zur MPU zu schicken.

Seit dem März 2017 ist aber in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen der Konsum von Cannabis erlaubt, nämlich dann, wenn dieser Konsum medizinisch indiziert ist. Der bei diesem „legalen“ Cannabis enthaltene Wirkstoff heißt Cannabidiol (CBD).

Allerdings enthält auch legaler Hanf eine geringe Mengen an THC. Da CBD über zahlreiche und teilweise recht unterschiedliche Mechanismen im zentralen Nervensystem wirkt und somit ein breites Spektrum an Wirkungen produziert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konsum auch einen negativen Effekt auf die Fahrfähigkeit haben kann.

Man muss daher davon ausgehen, dass CBD die Fahrfähigkeit beeinträchtigen kann. Es kann etwa zu Konzentrationsmangel und Schläfrigkeit führen.

CBD kann messbare THC-Spuren im Körper hinterlassen

Zunächst gilt: Konsum von Drogen und Fahren sind strikt zu trennen. Wer bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, dem droht bereits beim erstmaligen Verstoß wegen Fahrens unter der Wirkung von Cannabis ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. "Damit ist der Fall für den Betroffenen allerdings noch nicht erledigt". Denn die Behörden prüfen daraufhin die Fahreignung des Führerscheininhabers.

FAZIT: Auch derjenige, der aufgrund einer medizinischen Indikation legal Cannabisprodukte konsumiert muss sich darüber im Klaren sein, dass er u.U. mit dem Gesetz in Konflikt gerät, wenn er während der Einnahme dieser Medikamente am Straßenverkehr teilnimmt und kontrolliert wird.

Haben Sie in diesem Zusammenhang Fragen oder sind Sie vielleicht schon betroffen melden Sie sich bei uns. Unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Fachanwälte für Strafrecht helfen Ihnen gerne.

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