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Coronavirus: Wirtschaftliche Maßnahmen der Bundesregierung

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben am 13. März ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt.

Das Coronavirus breitet sich wie erwartet weiter aus und die Folgen werden voraussichtlich auch das wirtschaftliche Wachstum stoppen und die Konjunktur erheblich abschwächen. In vergangenen Krisen hat sich gezeigt, dass die Zentralbanken und die Regierungen alles dafür tun, um Bürger und Unternehmen zu stützen. Erfahren Sie mehr über die möglichen Auswirkungen des Coronavirus und die wirtschaftlichen Maßnahmen der Bundesregierung.

I. im Maßnahmenpaket Coronavirus: wirtschaftliche Maßnahmen im Steuerrecht

Vor dem Hintergrund diverser Anfragen aus dem Kreise der Mandantschaft bezogen auf das weitere Vorgehen der Finanzverwaltung, insbesondere auf Fragen genereller Fristen-Regelungen, können wir nach gegenwärtigem Stand mitteilen, dass das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben vorbereitet, das wohl kurzfristig veröffentlicht werden soll. Sobald Konkretes mitgeteilt werden kann, werden wir dies umgehend in einem Sondernewsletter veröffentlichen.

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html

Hier verweisen wir auf Seite 3 des gemeinsamen Papiers – Punkt 2 "Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen". Im Einzelnen:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.

Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

Hierunter dürfte nach unserer Auffassung auch ausnahmsweise die Stundung von Umsatzsteuern für sog. SOLL-Versteuerer fallen, also die Stundung auf Kundenforderungen entfallende Umsatzsteuern.

  • Vorauszahlungenkönnen leichter angepasst werden.

Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

  • auf Vollstreckungsmaßnahmen

(zum Beispiel Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Wichtige Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi):

https://www.ihk-berlin.de/presse/presseinfo/corona-epidemie-ihk-schaltet-hotline-fuer-unternehmen-4723288

Zu Liquiditätshilfen (ab 18.03.2020): Investitionsbank Berlin, Hotline: 030 2125 4747

Zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona:

Bundeswirtschaftsministerium, Hotline für Unternehmen: 030 18615 1515

II. im Maßnahmenpaket Coronavirus: wirtschaftliche Maßnahmen für Kapitalmärkte

In ganz Europa werden finanzielle Hilfen für Unternehmen bereitgestellt. Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken stellen Banken erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung und auch in den USA wird es voraussichtlich weitere Maßnahmen vom Zentralbanksystem Federal Reserve System) und der Regierung geben.

Selbst für den Fall, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, stehen die nationalen Einlagensicherungsfonds in allen Ländern der EU mit Liquidität bereit, um Sparer im Notfall bis zu 100.000 EUR je Kunde und Bank zu entschädigen.

III. im Maßnahmenpaket Coronavirus: wirtschaftliche Maßnahmen für das Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat weiterhin erleichterte Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen bezüglich Coronavirus und Kurzarbeitergeld.

Stellen Sie den Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 45555 20

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