Ihr Anwalt für Handelsvertreterrecht

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Handelsvertreterrecht - Sozietät Bietmann

Mit unserer Qualifikation im Handelsvertreterrecht schließen wir die Schnittstelle zum Gebiet des Arbeits- und Wirtschaftsrechts und bieten selbständigen Gewerbetreibenden einen umfassenden Beratungsansatz. Zum Schutz der Handelsvertreter und der vertretenen Unternehmen enthalten die §§ 84 bis 92c des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Vielzahl von Regelungen, die es im Zusammenspiel mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung zu beachten gilt. Darüber hinaus sind die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche maßgebend und im Rahmen Ihrer persönlichen Beratung zu berücksichtigen. Unser qualifizierter Beratungsansatz umfasst neben der Prüfung, Beratung und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen eine nachhaltige Beratung zu im Handelsverkehr auftretenden Besonderheiten. Zudem verfügen wir über intensive Kontakte zu einer Vielzahl von Verbänden und Organisationen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Handelsvertreterprovision
  • Provisionsabrechnung
  • Handelsvertreterausgleich
  • Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot
  • Eigengeschäfte des Handelsvertreters
  • Steuerrechtliche Fragestellungen

Ihr Team für Handelsvertreterrecht

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