Marken- und Urheberrecht
Das Markenrecht
Die Marke ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren eines Unternehmens. Sie ist Herkunftshinweis und Wiedererkennungsmittel, dient als Orientierungshilfe und schafft Kundenbeziehungen. Daher ist es wichtig, die eigene Marke frühzeitig bei der zuständigen Behörde (in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)) eintragen zu lassen. Ein Markenrecht begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, die das Recht verletzen. Außerdem besteht eine Vielzahl von Ansprüchen gegen Markenpiraterie. Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erfolgt regelmäßig vor speziell eingerichteten Kammern der Landes- und Oberlandesgerichte.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Markenrecht sind:
- Die Durchführung des Markenanmeldeverfahren
- Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
- Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüchen
Das Urheberrecht
Das Urheberrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die schöpferische Leistung des Urhebers schützen sollen. Damit hat es sowohl kulturelle, soziale aber auch starke ökonomische Bedeutung. Geschützt werden die Rechte des Urhebers durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch die dort festgeschriebenen sog. Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte. Eine Eintragung des Urheberrechtes ist für die Entstehung der Schutzwirkung dieser Rechte nicht erforderlich. Jeder Urheber soll durch die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gegen die Beeinträchtigung seiner ideellen Interessen an seinem Werk geschützt werden. Damit schafft das Urheberrecht die Voraussetzungen für den Kampf gegen Plagiate.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Urheberrecht sind:
- Die Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen (z.B. Filmlizenzverträge, Musiklizenzverträge)
- Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungsansprüchen, insbesondere im sog. einstweiligen Verfügungsverfahren
- Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunftsansprüchen
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