Selbstverständlich bearbeiten wir auch jederzeit gerne rechtsschutzversicherte Mandate und rechnen unsere Kosten gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob die anstehende rechtliche Auseinandersetzung durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt ist und fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob anstehende Kosten übernommen werden. Auch prüfen wir gerne für Sie, ob in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist. Dies können Sie auch selbst durch einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag in Erfahrung bringen.
Zusätzliche Kosten entstehen neben einer mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein außergewöhnlicher Bearbeitungsaufwand entsteht. In diesen Fällen wird Sie der beratende Rechtsanwalt aber frühzeitig informieren und eine etwaige Zusatzhonorierung mit Ihnen absprechen. Ohne vorherige Absprache werden Zusatzkosten jedenfalls nicht auf Sie zukommen. Sofern die Auseinandersetzung nicht versichert ist und die Rechtsschutzversicherung anstehende Kosten nicht trägt, werden wir, bevor weitere Schritte eingeleitet werden, mit Ihnen das Gespräch suchen.