Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Selbstverständlich bearbeiten wir auch jederzeit gerne rechtsschutzversicherte Mandate und rechnen unsere Kosten gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob die anstehende rechtliche Auseinandersetzung durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt ist und fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob anstehende Kosten übernommen werden. Auch prüfen wir gerne für Sie, ob in Ihrem Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart worden ist. Dies können Sie auch selbst durch einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag in Erfahrung bringen.

Zusätzliche Kosten entstehen neben einer mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn ein außergewöhnlicher Bearbeitungsaufwand entsteht. In diesen Fällen wird Sie der beratende Rechtsanwalt aber frühzeitig informieren und eine etwaige Zusatzhonorierung mit Ihnen absprechen. Ohne vorherige Absprache werden Zusatzkosten jedenfalls nicht auf Sie zukommen. Sofern die Auseinandersetzung nicht versichert ist und die Rechtsschutzversicherung anstehende Kosten nicht trägt, werden wir, bevor weitere Schritte eingeleitet werden, mit Ihnen das Gespräch suchen.

Wir arbeiten und erstellen unsere Rechnungen auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgestzes (RVG) oder in vorheriger Absprache mit den Mandanten auf Basis von Vergütungsvereinbarungen. Zudem gibt es im Fall einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit bei außergerichtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit Beratungshilfe (wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Amts- oder Landgericht Ihres Wohnsitzes und beantragen Sie einen Beratungshilfeschein) und bei gerichtlichen Streitigkeiten Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. In Zivilverfahren trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Gerichts- und Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen und Verlieren werden die Kosten prozentual aufgeteilt. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten besteht die Ausnahme, dass in der 1. Instanz die Rechtsanwaltskosten von jeder Partei selbst zu tragen sind. Wegen der Komplexität der Kostentragungsfrage wird Sie der beratende Rechtsanwalt im Besprechungstermin gerne vollumfänglich über die Kosten der Vertretung und Bearbeitung informieren.

Auch hier hängt die Kostenfrage wieder entscheidend vom Einzelfall ab. Es gilt der Grundsatz, dass eine Erstberatungsgebühr vom zeitlichen Umfang und der wirtschaftlichen Bedeutung der Tätigkeit des Rechtsanwalts abhängt. Der Rechtsanwalt wird Sie nach einer ersten Schilderung des Sachverhaltes und Durchsicht der übergebenen Unterlagen über die weitere Vorgehensweise und zu erwartende Kosten informieren. Eine Rechtsberatung am Telefon erbringen wir grundsätzlich nicht.

 

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und Unterhaltspflichten. Eine Broschüre mit sämtlichen Informationen klärt sie auf.

Wir versuchen den Wünschen unserer Mandanten weitestgehend nachzukommen und auch kurzfristigen Wünschen nach einem Besprechungstermin gerecht zu werden. Sofern besondere Dringlichkeit besteht, teilen Sie dies bitte unseren Sekretariatsmitarbeitern mit. Diese werden sodann versuchen einen Besprechungstermin noch am gleichen Tage zu realisieren oder bei Verhinderung des sachbearbeitenden Kollegen in Absprache mit Ihnen einen Vertreter für den gewünschten Besprechungstermin zu organisieren.

Bei offenen Fragen stehen Ihnen unsere Sekretariatsmitabeiter jederzeit gerne zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen den unverbindlichen Telefonkontakt herzustellen. Unsere Sekretariatsmitarbeiter werden in enger Abstimmung mit den Rechtanwälten und Steuerberatern versuchen, Ihre offenen Fragen zu beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Rechtsberatung am Telefon nicht erfolgen kann.

 

Auch hier gilt, rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bei der Einordnung des Rechtsgebietes und teilen Ihnen mit, welcher Ansprechpartner Ihnen am besten weiterhelfen kann.

 

Die anwaltliche Vorgehensweise orientiert sich selbstverständlich stark am Einzelfall. Der Berater wird mit Ihnen eine sinnvolle und zielführende Tätigkeit abstimmen. Grundsätzlich erfolgt zunächst eine außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Sofern diese nicht zielführend ist, wird mit Ihrer Zustimmung das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Im gerichtlichen Verfahren gibt es entweder zunächst den Austausch von Schriftsätzen bevor es zum Verhandlungstermin kommt oder es kommt zu einem frühen Termin. Im Verhandlungstermin wird stets zunächst nach einer gütlichen Einigung gesucht. Sofern diese scheitert, würdigt das Gericht sämtliches Vorbringen und trifft dann eine Entscheidung. Dies ist aber nur ein grober Leitfaden, der nur zu Ihrer kurzen Information dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Informationen zu den Parkmöglichkeiten und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel finden Sie auf der jeweiligen Standortseite.

 

Der Titel des Fachanwalts für ein bestimmtes Rechtsgebiet wird nach der Fachanwaltsordnung vergeben. Es existiert der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Erbrecht und der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Um den Titel "Fachanwalt" zu erhalten, muss der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse durch drei schriftliche Leistungskontrollen und besondere praktische Erfahrungen durch die Bearbeitung zahlreicher Fälle auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisen. Zudem muss der Fachanwalt jährlich an Fortbildungen auf seinem Fachanwaltsgebiet teilnehmen. Dem Mandanten hilft die Bezeichnung "Fachanwalt", um einen qualifizierten und spezialisierten Anwalt auf dem jeweiligen Fachgebiet auszuwählen. Die Sozietät Bietmann bietet den Vorteil des Zusammenschlusses einer Vielzahl von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten, die auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sind. Rufen Sie an. Wir weisen Ihnen einen kompeteten Ansprechpartner zu.

Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der einem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, auf Antrag oder von Amts wegen beigeordnet wird, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (sog. notwendige Verteidigung). Dieser Anspruch ist anders als bei der Prozesskostenhilfe einkommensunabhängig. Sie können den Anwalt Ihrer Wahl benennen. Der Pflichtverteidiger wird zwar vom Staat bezahlt. Er vertritt allerdings  ausschließlich die Interessen des Beschuldigten. Fragen Sie unseren Fachanwalt für Strafrecht. Tun Sie dies so früh wie möglich.

 

Bei Problemen mit Online-Käufen oder Online-Dienstleistungen (z.B. online abgeschlossene Rechtsanwaltsverträge) können Sie versuchen, über das Portal http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Sie können diesen Dienst grundsätzlich nur nutzen, wenn Sie in der EU leben und der Händler in der EU niedergelassen ist. In einigen Ländern können Sie dieses Portal auch als Händler nutzen, wenn Sie sich im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung über einen Verbraucher beschweren möchten.

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