Notwendige Unterlagen
Zunächst ist es sinnvoll, sämtliche schriftliche Korrespondenz mit der Gegenseite, Verträge, Bescheide und schriftliche Unterlagen zum Besprechungstermin mitzubringen. Der vollständige Name und die Wohnanschrift von Zeugen helfen dem Sachbearbeiter ebenfalls. Zudem ist es empfehlenswert, im Fall einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Vertragsnummer oder eine bereits erhaltene Schadennummer bereitzuhalten; ein Beitragsbescheid genügt auch. Unterlagen können aber selbstverständlich in Absprache mit dem Rechtsanwalt nachgereicht werden. In nachfolgenden Rechtsgebieten empfiehlt es sich, weitere Unterlagen mitzunehmen.
Mietrecht
Im Mietrecht ist der Mietvertrag elementär. Weitere vertragliche Unterlagen, wie z.B. Mieterhöhungen, nachträgliche Garagenanmietung oder nachträglicher Vermieterwechsel sowie Kündigungsschreiben oder Abmahnungen sollten ebenfalls übergeben werden.
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Arbeitsrecht
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sollte neben den Arbeitsverträgen und etwaigen Zusatzvereinbarungen alle erhaltenen Kündigungsschreiben, die letzten drei Lohnabrechnungen und etwaige Abmahnungen mitgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall einer erhaltenen Kündigung eine starre 3-Wochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage gilt. Weisen Sie unser Sekretariat auf den exakten Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung hin.
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Erbrecht
Im Erbrecht sollte Testament, Erbvertrag, Sterbeurkunde oder auch Gerichtspost nicht fehlen.
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Bau- und Architektenrecht
Architektenvertrag, Bauvertrag, Bauträgervertrag oder Grundstückskaufvertrag einschließlich Baubeschreibung und etwaiger zusätzlicher Vertragsbedingungen sind wichtig. Des Weiteren alle Mängelrügen.
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Familienrecht
Im Familienrecht ist bei einer Ehescheidung stets eine Kopie der Heiratsurkunde mitzubringen. Bestehende Unterhaltstitel sind bei Abänderungsverfahren vorzulegen. Im Falle der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt sind Einkommensnachweise und Verdienstbescheinigungen von besonderer Wichtigkeit, sowie Nachweise über Vorsorgeaufwendungen wie bestehende Kranken- und Rentenversicherungspolicen. Gleiches gilt bei der Beanspruchung von nachehelichem oder Trennungsunterhalt. Im Trennungsunterhaltsverfahren ist es weiterhin sinnvoll, alle vorhandenen Versicherungspolicen einzureichen, damit die jeweilige Versicherungszahlung auf ihre Berücksichtigungsfähigkeit bei der Unterhaltsberechnung überprüft werden kann.
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Steuerrecht
Die Korrespondenz mit dem Finanzamt und den betreffenden Bescheid gilt es vorzulegen.
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