Rechtliche Unterstützung beim Erben und Vererben
Erbrechtliche Regelungen sind oft komplex. Bei Testamentsfragen, Erbschaftsfolgeregelungen oder Nachlassabwicklungen sorgen unsere Fachanwälte für Erbrecht in München dafür, dass Ihre Rechte geschützt sind.
Jährlich werden in Deutschland Vermögenswerte in Milliardenhöhe vererbt. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über die Verteilung des eigenen Vermögens zu machen sowie mögliche Ansprüche in einem Erbfall zu klären. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, einzelne Erben und Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche engagiert zu unterstützen.
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Erbvertrag
- Erbschaft/gesetzliche Erbfolge
- Erbschaftsteuer
- Enterbung
- Pflichtteilansprüche
- Vermächtnis
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Erbschaftsausschlagung
- Nachlassverwaltung
- Rechtliche Begleitung von Erbengemeinschaften
Gut beraten im Erbfall durch Ihren Erbrecht-Anwalt in München
Das Erbrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, welches die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod regelt. In Deutschland zählt es zu den Grundrechten (Art. 14 Grundgesetz) und betrifft somit jeden Menschen. Gerade in einer wirtschaftsstarken Region wie München werden oft hohe Vermögenswerte, werthaltige Immobilien oder Unternehmensanteile vererbt, daher ist ein fundiertes erbrechtliches Fachwissen entscheidend.
Die Rechts- und Fachanwälte der Sozietät Bietmann kennen die regionale Gerichtspraxis, helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung der Vermögensnachfolge und unterstützen Erben sowie Pflichtteilsberechtigte engagiert bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Als erfahrene Ansprechpartner berücksichtigen wir auch angrenzende Themen als Anwalt für Familienrecht, wenn es um Eheverträge, Zugewinnausgleich oder Unterhalt in erbrechtlichen Zusammenhängen geht.
Da ein Vermögensübergang im deutschen Recht als steuerpflichtiger Erwerb gilt, denken wir als Ihr Anwalt für Steuerrecht und Erbrecht auch frühzeitig an die steuerlichen Aspekte. Gerne unterstützen wir Sie auch durch unsere Steuerberatung rund um den Vermögensnachlass!
Richtig vererben – Steuern vermeiden und Vermögen bewahren
In heutigen Zeiten fallen oft schon bei einer einzelnen Immobilie hohe Steuerlasten an. Die Erben können dann gezwungen sein, die vom Erblasser über ein Leben hinweg abgezahlte Immobilie zu veräußern. Wir beraten Sie bei lebzeitigen Verfügungen und achten dabei stets auf Ihre eigene Versorgung im Alter.
Die gesetzliche Erbfolge ist besonders für Unternehmer oft problematisch. Gesellschaftsverträge müssen hier in Einklang mit letztwilligen Verfügungen gebracht werden, damit die Unternehmensnachfolge und die Erbfolge Hand in Hand gestaltet sind. Andernfalls kann das Schicksal eines Unternehmens in den Händen einer schwerfälligen Erbengemeinschaft liegen, an der gegebenenfalls sogar Minderjährige beteiligt sind; Entscheidungen im Unternehmen können dann gegebenenfalls nur unter Mitwirkung eines Ergänzungspflegers und des Familiengerichts getroffen werden. Besonders im Bereich der Unternehmensnachfolge arbeiten unsere rechtlichen Berater eng mit unserer Steuerabteilung in München zusammen, um den möglichst reibungslosen und steuergünstigen Generationenwechsel zu unterstützen.
Unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht erstellen mit Ihnen ein Testament oder eine letztwillige Verfügung in anderer Form, die Ihre Wünsche umsetzt und dabei praktische Schwierigkeiten vorausschauend vermeidet!
Informieren Sie sich unverbindlich unter:
Im Erbrecht geht es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie die umfassende Betreuung in einer hochsensiblen Situation. Neben Verlust und Trauer müssen sich Angehörige oft mit zahlreichen Nachlassabwicklungen auseinandersetzen. Die Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, die Übertragung von Immobilien, das Auflösen von Konten oder die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung sind anspruchsvoll und erfordern genaue Kenntnisse der rechtlichen Abläufe. Hier stehen wir Ihnen selbstverständlich mit unserer Expertise beratend und unterstützend zur Seite!
Informieren Sie sich unverbindlich unter: 089 171132-0

Pflichtteilsansprüche - gemeinsam für Ihr Recht!
Streitigkeiten in einem Erbfall sind leider keine Seltenheit, vor allem, wenn sie im Rahmen persönlicher Beziehungen entstehen. Gerade wenn nahe Angehörige durch ein Testament oder Erbvertrag enterbt oder benachteiligt wurden, kann durch den sogenannten Pflichtteil dennoch ein gesetzlicher Erbteil in Anspruch genommen werden. Dafür muss der oder die Berechtigte diesen aber aktiv bei den Erben einfordern, das kann eine herausfordernde Situation darstellen.
Umgekehrt können Pflichtteilsansprüche auch abgewehrt werden, etwa wenn die Pflichtteilberechtigung nicht besteht oder der Anspruch verjährt ist. Da die Geltendmachung sowie Abwehr von Pflichtteilansprüchen oft komplex und konfliktgeladen sind, stehen wir Ihnen für eine erfolgreiche und rechtssichere Einigung durch unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht in München zur Verfügung!
Ihr Team für Erbrecht in München
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