Hände einer Familie, der die Anwälte für Familienrecht in Euskirchen Unterstützung bieten

Anwalt für Familienrecht in Euskirchen

Hier entstehenLösungen

eine vertrauliche Beratung und faire juristische Vertretung für Sie

Die soziale Struktur eines Landes erfordert Regulierungen verschiedener Lebensabschnitte durch bestimmte Rechtsgrundlagen. Für das familiäre Leben ist in Deutschland das sogenannte Familienrecht zuständig und verkörpert eines der wichtigsten juristischen Rechtsgebiete. Besonders innerhalb dieses Bereiches vereinen sich emotionale Aspekte mit der sachlichen Darstellung der bestehenden Faktenlage, weshalb ein lösungsorientierter Ansatz nur auf einer persönlichen Ebene stattfinden kann.

Die Sozietät Bietmann stellt Ihnen mit einem Anwalt für Familienrecht in Euskirchen einen fachkundigen Mediator zur Seite, der Sie bei sämtlichen juristischen Anliegen aktiv unterstützt. Dieser wird Sie vollumfänglich beraten und Sie auf Ihre bestehenden Rechtsansprüche hinweisen sowie Vorschläge zur Bewältigung Ihrer aktuellen Situation geben. Etliche Konfliktsituationen in einem familiären Umfeld entstehen oft auf emotionaler Ebene der involvierten Parteien. Dies sorgt für eine komplizierte Kommunikation, weshalb eine sorgfältige Aufarbeitung und Aufklärung zum Sachbestand im Bereich des Familienrechts notwendig ist. Mit einer achtsamen Kommunikation ist deshalb auch eine außergerichtliche Einigung möglich und emotionale Konflikte können somit vermieden werden.

Sie erfahren eine vollumfängliche juristische Unterstützung durch unsere Anwälte für Familienrecht in Euskirchen – wir klären für Sie sämtliche bestehenden Rechtsansprüche in Bezug auf Ehe, Lebenspartnerschaft, Vormundschaft und innerhalb anderer Teilgebiete. Bei der Aufklärung Ihrer Sachverhältnisse bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung und berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche ganzheitlich.

 

 

 

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Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte für Familienrecht in Euskirchen

Die Kanzlei Bietmann bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsportfolio, mit denen wir verschiedene Themenschwerpunkte für Sie rechtlich bearbeiten. Unsere Rechtsanwälte in Euskirchen für Familienrecht vertreten Sie sowohl bei gerichtlichen Verhandlungen als auch außergerichtlich, um eine Einigung zwischen allen Parteien zur Geltendmachung Ihrer Rechtsansprüche zu erzielen. Ebenso bieten wir Ihnen umfangreiche Beratung bezüglich einer notariellen Beurkundung Ihres Ehevertrags an und übernehmen die Aus- und Bearbeitung von Unterhaltsansprüchen oder der Sorgepflicht für Ihre Kinder, sowie weiteren Bestandteilen einer Trennung.

Wir behandeln Ihr Anliegen mit der nötigen Diskretion und Behutsamkeit, die bei der Ausführung innerhalb dieses Rechtsgebietes unabdingbar sind. Eine diplomatische Lösung hat für unsere Rechtsexperten stets die höchste Priorität, damit wir eine bestehende Situation juristisch zu Ihren Gunsten umsetzen können und Ihre individuellen Wünsche einbezogen werden.

Zu den juristischen Schwerpunkten unserer Anwälte für Familienrecht in Euskirchen gelten unter anderem:

  • Scheidungsverfahren
  • Außergerichtliche Scheidungsvereinbarungen
  • Trennungsfolgenberatungen
  • Vermögensauseinandersetzungen (gemeinsame Immobilien, gemeinsame Bankkonten etc.)
  • Zugewinnausgleiche
  • Eheverträge
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Versorgungsausgleich, Abänderung des VA
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Rückforderungen von Unterhaltsvorschussleistungen nach VVG und bei nicht bestehendem Unterhaltsanspruch
  • Elterliche Sorge, Umgangs- und Abstammungsrecht
  • Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten

 

Unsere wiedergegebenen Leistungen sind ein Auszug des umfangreichen Rechtsangebotes, das wir für Sie als Mandanten bereithalten. Jedes Themengebiet wird mit einer fundierten Expertise behandelt, sodass alle Ihre Fragen beantwortet und ein gewünschter Lösungsweg gefunden werden. Hierfür steht Ihnen nach einer Rechtsberatung ein Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen zur Seite, der Ihnen jederzeit mit seinen Fachkenntnissen eine individuelle Rechtsbetreuung ermöglicht. Hierbei werden selbstverständlich Ihre persönlichen Wünsche priorisiert, sodass sämtliche Lösungsansätze unter Berücksichtigung dieser ausgearbeitet und zufriedenstellend erschlossen werden. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns unter 02251 81336-30 – wir freuen uns, Sie als Mandant bei uns begrüßen zu dürfen.

Scheidung – umfangreiche Beratung und individuelle Unterstützung

Mit dem Entschluss, ein bestehendes Eheverhältnis oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu beenden, gehen starke emotionale Belastungen einher, die eine sorgfältige Kommunikation erfordern. Eine Folge hieraus ist die Beantwortung verschiedener juristischer Fragen, darunter die eindeutige Klärung bestehender Besitzverhältnisse, Sorgepflicht der Kinder und eine Prüfung auf Notwendigkeit einer Unterhaltszahlung. Mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht in Euskirchen unterstützen wir Sie während des gesamten Prozessablaufes sorgfältig und aktiv, sodass sämtliche Belastungen auf Sie entfallen und Sie Ihre Zeit für sich beanspruchen können. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, sollten Sie Fragen oder individuelle Wünsche an den Verfahrensverlauf setzen.

Verschiedenen Ursachen können eine Scheidung auslösen, unter anderem:

  • Seitensprünge und Fremdgehen
  • Missverständnisse und Uneinsichtigkeit bei der Kommunikation in der Ehe
  • Ausübung von Gewalt in physischer oder psychischer Form
  • Sucht- oder anderes Verhalten, darunter Abhängigkeit von Glücksspiel, Alkoholsucht und vieles mehr
  • Fernbleiben von körperlicher Nähe und Zuneigung
Unterzeichnung eines Ehevertrags bei einem Anwalt für Familienrecht in Euskirchen

Die Sozietät Bietmann steht Ihnen mit Ihrem Team aus Scheidungsanwälten zur Verfügung, um Ihnen als Mandanten eine Unterstützung durch sämtliche Rechtshilfen zu bieten. Wir klären mit Ihnen alle Schritte, die für den unbesorgten Abschluss des Prozessverfahrens notwendig sind und bieten Ihnen innerhalb der Anwaltskanzlei eine umfangreiche Beratungsstunde. Ein fachlich kompetenter Rechtsanwalt aus Euskirchen für Familienrecht wird sich im Anschluss um die Kostenplanung bezüglich anfallender Anwalts-, Gerichts- und Scheidungskosten kümmern. Somit wird Ihnen der eine einfache finanzielle und zeitliche Planbarkeit geschaffen.

Sie möchten sich weitgehend über das Thema Ehescheidung informieren? Wir bieten Ihnen mit unserer „Checkliste für die Scheidung“ einen umfangreichen Überblick, der Ihnen die Einschätzung Ihrer Situation erleichtert. Dadurch können Sie sich sorgfältig auf die Beratung mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen vorbereiten. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie in unserem Blogartikel „Heiraten – Trennen – Scheiden“, der neben dem Thema Scheidungsverlauf auch Verträge, Güteraufteilung und mehr behandelt. Bei Bedarf klären wir ebenfalls die Frage nach dem Opferschutz für Sie.

Beratung zum Thema Unterhaltsrecht und Sorgerecht

Nach einer Trennung oder Scheidung treten gehäuft Fragen in Bezug auf verschiedene Varianten der Unterhaltsleistungen sowie des Sorgerechts auf. Häufig ist der Gang zur Kanzlei und der rechtliche Beistand durch einen versierten Fachanwalt für Familienrecht hier der letzte Ausweg Ansprüche durchzusetzen.

Neben einer eventuellen Kindesunterhaltszahlung muss auch der nacheheliche Unterhalt betrachtet werden. Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht unter anderem, wenn eine Partei für den persönlichen Unterhalt nach der Trennung nicht mehr oder nur teilweise aufkommen kann. Dies tritt insbesondere ein, wenn der jeweilige Partner aufgrund der Kinderbetreuung keinen Beruf ausüben kann oder längere Zeit eine sogenannte „Hausfrauenehe“ bestand.

Unterhaltsrecht und Sorgerecht – Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen

Innerhalb der Trennungsphase ist für alle Ehegatten zu klären, welche Rechtsansprüche bezüglich der vorhandenen Vermögenswerte und Güter, sowie Sorgerecht für Kinder mitsamt Unterhalt es zu klären gilt. Für diese und viele andere rechtlichen Aspekte streben wir die optimale Lösung für Sie an und sorgen als Mediatoren dafür, dass Sie die Trennung nach bestem Ermessen durchführen können. Unser Anwalt aus Euskirchen für Familienrecht unterstützt Sie aktiv und klärt im gesamten Prozessverlauf Ihre Ansprüche für Sie inner- und außergerichtlich ab.

Sollte ein Unterhaltsanspruch nach der Scheidung bestehen, ermitteln wir für Sie die jeweilige Kategorie der Zahlungsansprüche und die zu erwartende Höhe.

Darunter fallen die Kindesunterhaltszahlung, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und der nacheheliche Unterhalt. Im Anschluss, sollten Sie gemeinsame Kinder haben, unterstützt Ihr Familienanwalt aus Euskirchen Sie bei der Frage nach der Sorgerechtsverfügung.

Ein Anwalt für Familienrecht in Euskirchen erwirkt das Sorgerecht einer Mutter für ihr Kind

Die Kanzlei Bietmann steht Ihnen für das Erstreiten Ihrer Ansprüche aktiv zur Seite. Innerhalb des gesamten Verfahrensverlaufes sorgen wir für eine ganzheitliche Aufklärung der bestehenden Sachlage, bei der sämtliche Rechtsansprüche dargelegt werden, die Sie im Anschluss nach Wunsch erheben können. Für Ihre bestehende Situation steht ebenso die Erwirkung einer Forderung nach der individuellen Unterhaltsabrechnung im Vordergrund. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns jetzt an unter 02251 81336-30. Ebenfalls bieten wir Ihnen die Möglichkeit für das Versenden einer E-Mail an euskirchen@bietmann.eu, in der Sie uns Ihr Anliegen vorab umfangreich schildern können, sodass wir Ihnen zeitnah ein für Sie zugeschnittenes Beratungsgespräch anbieten können.

Eherecht – rechtlicher Beistand in Euskirchen

Eine Ehe ist für viele Menschen ein wichtiges Bündnis, das bis zum Ende ihres Lebens anhalten soll. Allerdings wird laut Statistik mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wieder aufgelöst, was für viele problematische Situationen sorgt. Neben einer drastischen Änderung der Familienverhältnisse folgen auch rechtliche Maßnahmen, wie die Klärung nach dem Sorgerecht für Kinder. Die Sozietät Bietmann übernimmt die Bearbeitung Ihrer rechtlichen Anliegen und unterstützt Sie mit über 30 Jahren Erfahrungen in sämtlichen Rechtsbereichen.

Wir stellen Ihnen einen fachkundigen Anwalt für Familienrecht in Euskirchen zur Seite, um Ihre Rechtsansprüche geltend zu machen. Mit ausführlichen Beratungsgesprächen und rechtlicher Vertretung innerhalb und außerhalb der Gerichtsprozesse sorgen wir für Ihre Rechtssicherheit und bleiben dabei stets diskret und menschlich, weshalb wir Ihre individuellen Wünsche und Situation stets berücksichtigen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Mandanten und der Sozietät Bietmann steht für uns jederzeit im Vordergrund.

Unsere Fachanwälte übernehmen den kommunikativen Austausch für Sie in sämtlichen Rechtsbereichen, mit denen wir sämtliche Belastungen für Sie vermeiden. Wir vermitteln zwischen allen Parteien und vertreten Ihre persönlichen rechtlichen Ansprüche, um Konflikte zu möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. In unserer Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen ebenfalls eine ausgiebige Trennungsfolgenberatung durch unsere Fachanwälte für Familienrecht in Euskirchen an, die sich zu Ihrer Situation einen umfangreichen Überblick verschaffen und Ihnen fachkompetente Beratung mitgeben.

 

 

 

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So erreichen Sie unsere Kanzlei für Familienrecht in Euskirchen – wir heißen Sie herzlich willkommen

Sie suchen nach einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Euskirchen? Dann ist die Sozietät Bietmann Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an euskirchen@bietmann.eu. Ebenfalls können Sie uns auch während unserer Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:30 telefonisch erreichen unter 02251 81336-30 und vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin. Ebenfalls vermitteln wir Ihnen bei einem dringlichen Anliegen mit Fristsetzung einen kurzfristigen Termin mit unseren Rechtsanwälten, um Ihnen frühestmöglich Unterstützung zu gewährleisten. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!

Weiterhin sind Sie auch jederzeit herzlich eingeladen, uns persönlich in unserer Anwaltskanzlei in Euskirchen zu besuchen. Dank einer optimalen Verkehrsanbindung erreichen Sie uns unkompliziert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Haltestelle der Thomas-Eßer-Straße erreichen Sie mit der Buslinie 871 und von da aus benötigen Sie nur ein paar Minuten Fußweg, um unsere Kanzlei zu erreichen. Alternativ ist auch eine Anreise mit dem PKW möglich, denn angrenzend zu unserem Büro bieten wir Ihnen Kundenparkplätze an, um Ihnen die Ankunft so problemlos wie möglich zu gestalten.

Wir freuen uns, Sie persönlich in unserem Büro in Euskirchen begrüßen zu dürfen!

 

 

 

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Ihre Anwälte für Familienrecht in Euskirchen

Familienrecht in Euskirchen und weitere interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die Sozietät Bietmann freut sich, Sie als Mandant willkommen zu heißen und bietet Ihnen jederzeit Unterstützung bei jedem Ihrer rechtlichen Anliegen. In unserer Anwaltskanzlei haben wir ein Team bestehend aus Rechtsanwälten für verschiedene Fachbereiche, bei der Rechtsanwälte für Familienrecht in Euskirchen fachübergreifend mit weiteren unserer rechtlichen Experten zusammenarbeiten. Sofern es die Umstände erfordern, werden für Ihre Situation auch Anwälte für Erbrecht oder Anwälte für Strafrecht unterstützend zur Seite gestellt, um durch die Kooperation die optimale Lösung für Sie zu finden. Unsere Anwälte in Euskirchen bieten Ihnen jederzeit eine juristisch korrekte und für Sie abgestimmte Rechtsberatung, die Sie zu einem positiven Ergebnis führen.

Sie haben eine Frage oder ein individuelles Anliegen? Teilen Sie uns dies gerne mit unserem Kontaktformular mit oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns, Sie als Mandanten in Euskirchen begrüßen zu dürfen.

FAQ

Ein Ehevertrag wird dann geschlossen, wenn beide Ehepartner sich im Fall einer Trennung für eine präzise Aufteilung des bestehenden Vermögens nach dem Güterrecht entscheiden. Sollte kein Vertrag bestehen, ist die Aufklärung der Eigentumsrechte mit einem deutlich längeren und aufwendigeren Bearbeitungsprozess verbunden, in dem unter anderem Themen wie der Vermögensausgleich im Vordergrund stehen.

Im Zeitraum eines Trennungsjahres werden verschiedene Punkte des Verfahrens geklärt und festgestellt, ob das Eheverhältnis als irreparabel angesehen gilt, die dann im Anschluss annulliert werden kann. Wichtige Aspekte, die hierbei aufgeschlüsselt werden, sind das Sorgerecht für Kinder und Unterhaltsanspruch.

Zu einer Scheidung gehören verschiedene rechtliche Abläufe und ein hohes Maß an Verwaltungsaufwand. Im Vordergrund stehen hierbei hauptsächlich die Klärung der Besitzverhältnisse von sämtlichen vorhandenen Gütern, das Sorgerecht für Kinder und die Frage, ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Um Klarheit über Ihre Situation zu schaffen, ist rechtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Euskirchen die richtige Maßnahme. Eine Einigung zu den benannten Themen und weiteren Konfliktpunkten ist für beide Parteien selbstständig, oftmals außergerichtlich nicht erreichbar, weshalb es zusätzlich ratsam ist, sich juristisch abzusichern, um die eigenen Ansprüche geltend machen zu können.

Sobald der Ehebeschluss feststeht, ist es wichtig vorher einen notariell beglaubigten Ehevertrag zu unterzeichnen. Dieser klärt die eindeutigen Besitzverhältnisse von Vermögen und Eigentum, um im Fall einer Scheidung den Bearbeitungsprozess zu verkürzen. Sollte dies nicht geschehen sein, wird automatisch juristisch von der sogenannten „Zugewinngemeinschaft“ gesprochen. Bei dem Zugewinn handelt es sich um die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Ehepartners zu dem zu Beginn der Heirat bestehenden Anfangsvermögen. Sobald einer der beiden Parteien einen Antrag stellt, wird dieses ausgeglichen. Im Fall einer nicht vorhandenen oder nur geringfügigen Steigerung des Vermögens eines Partners innerhalb des Ehezeitraums fällt der Ausgleich auf den erzielten Überschuss des Gatten oder der Gattin. Dieser wird in Höhe der Hälfte des Vermögenszuwachses im Eheverlauf bemessen und gleichmäßig auf beide Parteien aufgeteilt.

Ein Unterhaltsanspruch kann erhoben werden, denn hierfür ein besonderer Grund existiert. Ein Hauptgrund hierbei ist die Betreuung eines Kleinkindes. In dieser Situation besteht ein Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 3⁄7 nach bereinigtem Nettoeinkommen, dass der erwerbstätige Partner an den Anspruchsteller auszuzahlen hat. Die zahlende Person darf dabei mindestens 1.510 € für sich beanspruchen, bevor Abgaben anfallen. Sobald das Kleinkind das dritte Lebensjahr erreicht hat, gilt zusätzlich eine Zumutbarkeit für eine Erwerbstätigkeit auf mindestens Teilzeitbasis für den sorgepflichtigen Elternteil.

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