Ihr Anwalt für Versicherungsrecht

Hier entstehenLösungen

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht der Sozietät Bietmann

Das deutsche Sozialsystem sieht Absicherungen durch Versicherungen vor – sie können mit Ausnahme der Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen der Rettungsanker beim Eintreten eines unerwarteten Ereignisses sein. Für Versicherungsnehmer sind Vertragsbedingungen jedoch häufig schwer zu erfassen, sodass Diskrepanzen zwischen den einzelnen Parteien entstehen können. Dies betrifft einerseits den versicherten Umfang und andererseits die Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Dabei bildet neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der jeweilige einzelne Versicherungsvertrag sowie die Versicherungsbedingungen die Grundlage der vertraglichen Beziehungen.

Als etablierte Gemeinschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern verfügt die Sozietät Bietmann über fachliche Expertise aus mehr als 30 Jahren Praxiserfahrung. Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer und beurteilen neben der umfassenden rechtlichen Prüfung stets auch die jeweilige Gesamtsituation des Streitfalls mit wirtschaftlichem Sachverstand.

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Sozietät Bietmann:
  • Persönliche Rechtsberatung
  • Umfassender und individueller Beratungsansatz
  • Spezialisierung durch versierte Fachanwälte für Versicherungsrecht und Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Ziele
  • Betreuung durch ein interdisziplinäres Team aus Fachanwälten, Steuerberatern und Mediatoren
  • Kompetente Ersteinschätzung Ihres individuellen Falles

Eine kompetente und ergebnisorientierte Beratung im Versicherungsrecht ist die Expertise der Sozietät Bietmann. Ihr Anwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie in umfassender Form bei allen relevanten Anliegen und Fragen rund um Ihre individuellen Versicherungen. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Die Schwerpunkte unserer versicherungsrechtlichen Arbeit

  • Kraftfahrtversicherung (Voll- und Teilkasko)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Feuerversicherung
  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Transportversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Vorgenannte Bereiche, Anliegen und Schwerpunkte zeigen nur einen kleinen Ausschnitt unseres breiten Leistungsspektrums. Ob eine einfache Beratung für mehr Rechtsklarheit oder die klassische Vertretung im Falle einer Klage und vor Gericht – das Versicherungsrecht ist ein umfassendes, interdisziplinäres Rechtsgebiet. Um Ihnen eine bestmögliche Betreuung zu garantieren, behält sich unser Beratungsansatz vor, Fachanwälte aus den unterschiedlichen Bereichen hinzuzuziehen, sollte Ihr individueller Fall dies erfordern. So ist die Zusammenarbeit von einem Anwalt für Versicherungsrecht mit beispielsweise einem Anwalt für Verkehrsrecht oder einem Anwalt für Medizinrecht oft von Vorteil und trägt bei fachübergreifenden Sachverhalten zum erfolgreichen Ausgang Ihres Falles bei.

Lassen Sie sich jetzt zu Ihrem Fall im Versicherungsrecht individuell beraten und profitieren Sie von dem gesamtheitlichen Konzept der Sozietät Bietmann sowie unseren bundesweit anerkannten Kompetenzen in wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Themen. Jetzt Ihren Anwalt für Versicherungsrecht kontaktieren!

Unsere Standorte – Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht

Sie finden Ihre fachlich versierten Anwälte für Versicherungsrecht unserer Kanzlei an zehn verschiedenen Standorten:

Rechtsanwalt in Köln

Rechtsanwalt in Bonn

Rechtsanwalt in Frechen

Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach

Rechtsanwalt in Euskirchen

Rechtsanwalt in Berlin

Rechtsanwalt in Bad Kreuznach

Rechtsanwalt in Duisburg

Rechtsanwalt in München

Rechtsanwalt in Erfurt

 

 Ihr Anwalt für Versicherungsrecht

Die Rechte und Pflichten von Versicherungsträger und Versicherungsnehmer werden in Verträgen geregelt. Im Falle eines Schadens sind Betroffene besonders daran interessiert, dass der Schaden schnellstmöglich durch die Versicherung reguliert wird. Unsere versierten Anwälte behalten für Sie den Überblick über die Gesetzeslage und können eine kompetente Einschätzung geben, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Besonders wenn durch den entstandenen Schaden eine emotionale Last einhergeht, kann die Unterstützung durch einen Anwalt befreiend sein.

Schaffen Sie sich rechtliche Sicherheit und profitieren Sie von der optimalen Beratung, Erfahrung und Expertise eines Fachanwaltes der Sozietät Bietmann – kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie Gebrauch von unserem fachlich versierten Rechtsbeistand!

Was sind die Aufgaben eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht?

Ob eine versicherungsrechtliche Beratung nach einem Verkehrsunfall oder eine unrechtmäßige Zahlungsverweigerung durch den Versicherungsgeber – bei Unklarheiten im Falle eines Schadens sollte ein Anwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden, um den bestmöglichen Ausgang Ihrer Situation zu garantieren.

Ein Anwalt für Versicherungsrecht berät eine Frau nach einem Autounfall

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht vertreten sowohl den Versicherten als auch den Versicherer in allen Anliegen. Dies kann bereits vor Vertragsabschluss der Fall sein.

  • Wir begleiten Sie bei der Auswahl der passenden Versicherung,
  • während der Laufzeit,
  • bei der Kündigung Ihrer Versicherung.
  • Auch das Ausfüllen von Antragsformularen zur Leistungserbringung kann durch einen entsprechenden Fachanwalt begleitet werden.

Bei der Verweigerung einer Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft kann ein Anwalt für Versicherungsrecht Ihnen helfen, die bestehende Versicherungspolice zu prüfen und etwaige Fehlentscheidungen durch die Versicherung nachzuweisen. Neben der Vertretung vor Gericht übernehmen unsere Anwälte für Versicherungsrecht auch außergerichtliche Kommunikationen mit der Intention, Ihre Ansprüche und Interessen schnellstmöglich durchzusetzen.

Was ist eine Pflichtversicherung?

Alle Versicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgesehen ist, fallen unter den Begriff der Pflichtversicherung. Hierunter fallen beispielsweise die Krankenversicherung oder die private Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Versicherung unterscheidet man zwischen staatlichen Versicherungssystemen mit einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft (wie die Sozialversicherung) sowie der Pflicht zum Abschluss einer privaten Versicherung. Pflichtversicherungen dienen in Deutschland vorwiegend dem Schutz Dritter und sind daher von der im Grundgesetz geregelten Vertragsfreiheit ausgenommen.

Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der passenden Versicherung, um Ihre Pflichtversicherungen abzudecken.

Was ist der Unterschied zwischen einer Individualversicherung und einer Sozialversicherung?

Bei den großen Versicherungszweigen der Sozialversicherung besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie soll dafür sorgen, dass breite Bevölkerungsschichten gegen Schäden, welche eine soziale Existenzgrundlage der Versicherungsmitglieder und der Versicherungsgemeinschaft gefährden, abgesichert sind. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip und ist als Teil der staatlichen Sozialpolitik eine Versicherung gegen Risiken des Einkommensausfalles wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Alter.

Die Sozialversicherung in Deutschland wird auf Grundlage des Sozialgesetzbuches in fünf verschiedene Versicherungszweige unterschieden:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  2. Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
  3. Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
  4. Gesetzliche Pflegeversicherung (PV)
  5. Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Finanzierung der genannten Sozialversicherungen erfolgt – im Gegensatz zu einer privaten Versicherung, in welcher der Versicherungsnehmer für die entstehenden Kosten aufkommen muss – in großen Teilen im Umlageverfahren durch Beiträge von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern. Befreit von der Sozialversicherungspflicht sind unter anderem Selbstständige, Beamte oder geringfügig Beschäftigte ­– sie müssen privat für Pflichtversicherungen aufkommen.

Privatversicherungen – auch Individualversicherung genannt – sind Versicherungen, bei welchen ein Versicherungsverhältnis durch einen abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer zustande kommt. Private Versicherungen stellen oft freiwillige Angebote dar, um eigene Risiken abzusichern. Doch auch Individualversicherungen können Pflichtversicherungen sein. Hierbei sind die betreffenden Personen gesetzlich verpflichtet, einen – bestimmten Kriterien genügenden – Versicherungsvertrag abzuschließen. Ein Beispiel hierfür ist die Krankenversicherung.

Folgende Individualversicherungen gehören zu den in der Bundesrepublik Deutschland gängigsten Versicherungen:

  • Private (freiwillige) Krankenversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Fahrerschutzversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Probandenhaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Transportversicherung
  • Kunstversicherung

Sollten Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sein, hilft Ihr Anwalt für Versicherungsrecht der Sozietät Bietmann gerne dabei, Ihre passenden Privatversicherungen zu wählen.

Welche Versicherungsarten gibt es? Was sind Versicherungszweige?

Versicherungsarten lassen sich anhand der Art des versicherten Risikos definieren. Diese wiederum lassen sich in unterschiedliche Versicherungszweige eingliedern. So ist die Hausratversicherung beispielsweise dem Versicherungszweig der Sachversicherung untergeordnet und die Dread-Disease-Versicherung dem Versicherungszweig der Krankenversicherung.

Folgende Versicherungszweige werden regelmäßig im Alltag unterschieden:

  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Reiseversicherung

Zudem ist eine Unterteilung in drei größere Versicherungssparten möglich. Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungszweige, mit denen Versicherungsnehmer Risiken abdecken, welche die eigene Person betreffen. Hierzu zählen beispielsweise Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungen. Ein Sonderfall ist die Lebensversicherung, bei welcher nicht die eigene Person, sondern die Existenz der Hinterbliebenen abgesichert wird.

Werden durch eine Versicherung Sachwerte oder Haftungsrisiken abgesichert, spricht man von einer Sachversicherung. Hierzu zählen unter anderem der Versicherungszweig der Haftpflichtversicherungen. Innerhalb der Sachversicherung sind ausschließlich Sachwerte versichert, welche bei Diebstahl oder Beschädigung mit ihrem Zeitwert ersetzt werden.

Zuzüglich dazu kann eine Vermögenssicherung eine betroffene Person vor dem eigenen Vermögensverlust, welcher durch eine Schädigung von Dritten drohen könnte, schützen. 

Dienstleistungen unter einem Dach: interdisziplinärer Rechtsbeistand und Beratung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht

Bereits seit über 30 Jahren können Sie bei der bundesweit anerkannten Sozietät Bietmann eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau in über 35 Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. Unser Beratungsansatz beruht auf dem Konzept der Gesamtheit – die Sozietät Bietmann unterstützt Sie neben der Bereitstellung eines Anwalts für Versicherungsrecht gerne mit den weitreichenden Kompetenzen unserer Fachanwälte und Steuerberatern. Vertrauen Sie bei Rechtsstreitigkeiten auf die Leistungen unserer Sozietät.

Wir freuen uns, Sie als Mandanten der Sozietät Bietmann an einem unserer Standorte begrüßen zu dürfen – nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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