Hier entstehenLösungen

Arbeitsrecht in Erfurt

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Sozietät Bietmann als Anwalt für Arbeitsrecht in Erfurt mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht in Erfurt, unterstützt Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten und hilft Ihnen, sich im Paragraphendschungel zu Recht zu finden. Unsere Anwaltskanzlei betreut Mandanten aus allen Bereichen der Wirtschaft, dem öffentlichen Dienst und dem kirchlichen Raum. Wir beraten Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Manager und Familienunternehmer sowie Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.

Die Anwälte der Sozietät Bietmann in Erfurt setzen sich für Sie und Ihre Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberrechte ein. Die Lösungsansätze beinhalten neben einer rechtlichen Wertung auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele.

Gerne berät und unterstützen Sie die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Sozietät Bietmann in allen Belangen des Arbeitsrechts:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Zeugnis, Abmahnung und Vergütung
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstellenverfahren
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Mitarbeitervertretungsrecht
  • Öffentliches Arbeitsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Sportarbeitsrecht
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Disziplinarrecht
  • Beamtenrecht

Die Sozietät Bietmann mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, ist Ihr kompetenter Fachanwalt in Erfurt, wenn es darum geht, heikle Situationen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu lösen. Alle Rechtsanwälte verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen im individuellen wie im kollektiven Arbeitsrecht. Der Beratungsansatz ist umfassend. Die Spezialisierung über Fachanwälte für Arbeitsrecht garantiert eine effiziente Bearbeitung der Mandate auf höchstem fachlichem Niveau. Verhandlungsgeschick und -sicherheit zeichnen die Fachberater der Sozietät Bietmann in Erfurt aus.

Informieren Sie sich unter: 0361 59008-0

Wir werden regelmäßig als Top-Kanzlei ausgezeichnet!

Bereits 2020 wurde die Sozietät Bietmann von der Wirtschaftswoche zur Top Kanzlei für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Vom Magazin Focus wurde die Sozietät Bietmann 2021 und 2022 zur „Top-Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht" gekürt. 2022 wurde die Sozietät Bietmann von der Wirtschaftswoche erneut als Top-Kanzlei für Arbeitsrecht gelistet. Zudem wurde Dr. Andreas Bietmann als Top-Anwalt im Arbeitsrecht persönlich ausgezeichnet. Im Alltag unserer versierten Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden sich viele unserer Mandanten mit der Anfrage zur rechtlichen Beurteilung verschiedenster Situationen des Arbeitsrechts an uns. Hierbei vertreten wir jedes individuelle Mandat mit der Devise, die bestmöglichen Erfolgsergebnisse und Lösungsansätze für unsere Klienten zu erzielen – sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite. Auch 2023 zeichneten die Wirtschaftswoche die Kanzlei Bietmann als "Top Kanzlei Arbeitsrecht" und Focus als "Top Wirtschaftskanzlei Arbeitsrecht" aus.

Arbeitsrecht: Arbeitnehmerrechte

Der kompetente Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt berät Sie, ob es sich lohnt beispielsweise gegen den eigenen Arbeitgeber vorzugehen und ob Sie dadurch Aussicht auf eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung haben. Wenn Sie einen kompetenten und freundlichen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt oder allgemein nach Beratung zum Thema Arbeitsrecht suchen, sind Sie bei der Sozietät Bietmann richtig.

Als Experte auf dem Gebiet Arbeitsrecht im Raum Erfurt vertritt die Sozietät Bietmann Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern aufgrund unterschiedlichster Sachverhalte. So ist es häufig der Fall, dass Arbeitnehmer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, da sie noch ausstehende Gehälter von ihrem Arbeitgeber einfordern oder die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen wollen.

Für Laien gestaltet sich das Rechtsgebiet des Arbeitsrechtes, wie viele andere Rechtsgebiete auch, meist sehr undurchsichtig. Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer und wo hören diese auf? Was kann mein Chef mir zumuten und wozu bin ich als Arbeitnehmer nicht verpflichtet? Die Gesetzeslage ist manchmal nicht unbedingt eindeutig geregelt.

Komplexe Verträge: Vertragsrecht bei Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen

Ein Arbeitnehmer ist auf der sicheren Seite, wenn er Arbeitsverträge und auch Aufhebungsverträge gründlich und aufmerksam liest. Doch nicht selten verstecken sich hinter nicht allzu wichtig wahrgenommenen Aspekten bedeutende Aussagen zum Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch die Formulierungen bringen manchen Arbeitnehmer an seine Grenzen, wenn nur noch Paragraphen oder komplexe Formulierungen aus dem Arbeitsrecht gewählt oder zitiert werden. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer häufig unüberlegt einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag vorschnell unterschreiben. Das sollte aber auf keinen Fall passieren. Lieber sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung hinzugezogen werden.

Ist der Aufhebungsvertrag nämlich einmal unterschrieben, ist er sofort wirksam und lässt sich nach der Bestätigung durch die Unterschrift nur in seltenen Fällen, z.B. bei Druckausübung oder Täuschung durch den Arbeitgeber, im Wege der Anfechtung wieder rückgängig machen.

Arbeitsrecht und Kündigung

Wenn es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr so funktioniert, wie es eigentlich funktionieren sollte, steht in den meisten Fällen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Raum. Der Arbeitnehmer sollte immer im Hinterkopf behalten, dass bei einer Kündigung Schnelligkeit gefragt ist, denn eine Kündigung zieht einzuhaltende Fristen nach sich. Besonders im Rechtsgebiet des Arbeitsrechts muss ein Arbeitnehmer schnell reagieren. Beispielsweise hat der Arbeitnehmer für eine Kündigungsschutzklage nur drei Wochen Zeit, nachdem er die schriftliche Kündigung seitens des Arbeitgebers erhalten hat. Auch hier sollte unbedingt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erfurt aufgesucht werden, um sich diesbezüglich beraten zu lassen, denn hierbei gibt es einiges zu beachten. So wird z.B. auch eine fehlerhafte Kündigung wirksam, wenn die Frist für die Kündigungsschutzklage seitens des Arbeitnehmers abgelaufen ist.

Informieren Sie sich unter: 0361 59008-0

Arbeitnehmerrechte bezüglich Überstunden und Gehalt bzw. Lohn

Viele Arbeitnehmer haben sicherlich schon einmal den Kampf um den Lohn für zu viel geleistete Arbeitsstunden miterlebt. Wenn es allerdings dazu kommt, dass der Arbeitgeber mit der kompletten Lohn- bzw. Gehaltszahlung in Verzug gerät oder diese ganz ausbleibt, ist es nicht selten der Fall, dass sich Unmut im Unternehmen breitmacht. In solchen Fällen sollten sich Arbeitnehmer nicht davor scheuen, einen Anwalt für Arbeitsrecht in Erfurt aufzusuchen, um sich beraten zu lassen, wie weiter vorgegangen werden kann, um bestehende Arbeitnehmerrechte durchzusetzen.

 Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen Sie beispielsweise, ob Ausschlussfristen in Ihrem Fall zu beachten sind. Oftmals ist es nämlich durchaus der Fall, dass eine Frist (in der Regel drei bis sechs Monate) nicht eingehalten wurde, in der der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Ansprüche hätte stellen müssen. Um nicht ins Blaue Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber zu stellen, sollten Sie sich unbedingt vorher von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Arbeitsrecht: Arbeitgeberrechte

Aufhebungsvertrag: Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten:

Der beste Weg sich von einem Mitarbeiter zu verabschieden ist die Zustimmung beider Parteien. Ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber insofern relevant, da man bei dieser Art vom Vertrag nicht zwingend Kündigungsfristen bzw. Termine beachten muss. Bei Unternehmen mit einem Betriebsrat ist es sogar möglich ohne dessen Beteiligung solch einen Vertrag zu erstellen. Ferner ist der Aufhebungsvertrag eine gute Alternative, wenn Sie als Arbeitgeber sich nicht sicher sind, ob eine Kündigung vor den Arbeitsgerichten Bestand haben würde.

Der Aufhebungsvertrag muss das Datum, wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, beinhalten. Gibt es weitere Regelungen sollten diese ebenfalls in dem Vertrag schriftlich festgehalten werden. Das könnte die Gewährung des Resturlaubs bzw. die Abgabe des Firmeneigentums, wie Schlüssel, sein.

Ist der Arbeitnehmer mit den Inhalten des Aufhebungsvertrages nach Unterschrift nicht mehr einverstanden, kann dieser zumeist nur noch mittels Anfechtung angegriffen werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht vom Vertrag, bei Nichterfüllung einzelner Klauseln, können Sie als Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag ausschließen.

Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterzeichnet, muss dieser auch eingehalten werden. Der Arbeitnehmer erklärt mit seiner Unterschrift in der Regel, dass er sich vorher von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen konnte und über alle rechtlichen Konsequenzen, die für ihn eventuell entstehen, informiert ist. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihren Mitarbeiter noch vor seiner Unterschrift auf den anwaltlichen Rat hinweisen, um die nachträgliche Haftung auszuschließen.

Arbeitgeberpflichten bei einer Kündigung

Wurde ein schriftlicher Aufhebungsvertrag abgeschlossen, ergeben sich die bestehenden Pflichten für Sie als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern aus dem Vertrag.

Können Sie sich nicht auf eine einvernehmliche Beendigung einigen, so haben Sie im Fall der Kündigung einige Pflichten zu beachten. Die Kündigung muss dem Mitarbeiter schriftlich vorgelegt werden, muss jedoch nicht zwingend den Kündigungsgrund beinhalten. Auch muss der Firmeninhaber oder der richtige Bevollmächtigte unterschrieben haben. Auch die richtigen Kündigungsfristen gilt es zu beachten. Im Fall der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetztes sind zahlreiche weitere Verpflichtungen zu beachten, weshalb Sie vor Ausspruch einer Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung aufsuchen sollten. Ferner ist es Ihre Pflicht ein wohlwollendes Zeugnis für Ihren Mitarbeiter auszustellen, damit dieser auch nach der Beschäftigung in Ihrem Unternehmen Chancen auf Weiterbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt hat.

Die Anwälte der Sozietät Bietmann in Erfurt setzen sich für Sie und Ihre Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberrechte ein. Die Lösungsansätze beinhalten neben einer rechtlichen Wertung auch eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele.

Informieren Sie sich unter: 0361 59008-0

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