Ihr Anwalt für Zivil- und Vertragsrecht

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Zivilrecht und Vertragsrecht - Sozietät Bietmann

Das Zivil- und Vertragsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Ihr Vorteil ist, dass Ihnen unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus – sei es Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Gesellschaftsvertrag, Erbvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Arbeitsvertrag, Sportlervertrag, Versicherungsvertrag oder auch Bauvertrag – jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner aus unseren verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung steht. Neben Fragen rund um die Vertragsauslegung und die gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, beschäftigen wir uns intensiv mit vertraglichen Sekundäransprüchen, wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Ergänzend hierzu entwerfen wir und beschäftigen wir uns mit der Ausgestaltung von Verträgen. Detaillierte und umfassende vertragliche Regelungen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich um möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Recht, verlangt insoweit die Kenntnis und Anwendung aktueller Rechtsprechung, ohne die eine gerichtliche Inhaltskontrolle eines Vertrages schnell zur Unwirksamkeit von wichtigen Vertragsklauseln führen kann. Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz garantiert, dass ein gelungenes Vertragswerk späteren Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen zuvorkommt und das wirtschaftliche Risiko eingrenzt.

Auf dem Gebiet des Zivil- und Vertragsrechts empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung. Nur so können Risiken eingeschätzt und Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.

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