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Markenrecht - Sozietät Bietmann

Ihr Rechtsanwalt für Markenrecht – Sozietät Bietmann

Generell gilt: Wer eine Marke besitzt, der genießt Markenschutz. Dieser Person steht das alleinige Recht zu, diese Marke als Zeichen im Zusammenhang mit Dienstleistungen oder Waren zu verwenden. Ein Anwalt für Markenrecht berät und unterstützt Sie bei der Anmeldung, Löschung oder Übertragung einer Marke. Das Markenrecht fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz.

Ein Markenrecht begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, die das Recht verletzen. Außerdem besteht eine Vielzahl von Ansprüchen gegen Markenpiraterie. Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erfolgt regelmäßig vor speziell eingerichteten Kammern der Landes- und Oberlandesgerichte. Sie wünschen eine Beratung zur Markenanmeldung oder -löschung sowie zur Übertragung oder fürchten eine Markenrechtsverletzung? Unsere fachlich spezialisierten Rechtsanwälte im Bereich Markenrecht helfen Ihnen gerne weiter.

Über das Markenrecht

Die Marke ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren eines Unternehmens. Sie ist Herkunftshinweis und Wiedererkennungsmittel, dient als Orientierungshilfe und schafft Kundenbeziehungen. Daher ist es wichtig, die eigene Marke frühzeitig bei der zuständigen Behörde (in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)) eintragen zu lassen. Unter Marken verstehen sich unter anderem neben Wörtern und Zeichen als Wortnamen auch Farben als Farbmarken, Logos als Bildmarken, Melodien als Hörmarken sowie die Kombination aus Bild und Text als Wort-Bildmarken. Der Preis einer Markenanmeldung beginnt ab 290,00 Euro für eine deutsche Marke und für eine Unionsmarke ab 850,00 Euro. Um eine Marke verzeichnen zu lassen, muss deren Eintragungsfähigkeit geprüft werden. Dabei wird begutachtet und entschieden, ob es sich bei der Marke um ein Zeichen handelt, das Unterscheidungskraft hat und sich somit von Wettbewerbern abhebt.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Markenrecht sind

  • Die Durchführung des Markenanmeldeverfahrens
  • Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüchen

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