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Urheber- und Medienrecht - Sozietät Bietmann

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die schöpferische Leistung des Urhebers schützen sollen. Damit hat es sowohl kulturelle, soziale aber auch starke ökonomische Bedeutung. Geschützt werden die Rechte des Urhebers durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch die dort festgeschriebenen sog. Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte. Eine Eintragung des Urheberrechtes ist für die Entstehung der Schutzwirkung dieser Rechte nicht erforderlich. Jeder Urheber soll durch die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gegen die Beeinträchtigung seiner ideellen Interessen an seinem Werk geschützt werden. Damit schafft das Urheberrecht die Voraussetzungen für den Kampf gegen Plagiate.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Urheberrecht sind:

  • Die Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen (z.B. Filmlizenzverträge, Musiklizenzverträge)
  • Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungsansprüchen, insbesondere im sog. einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Die Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunftsansprüchen

Das Medienrecht

Das Medien- bzw. Presserecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet, sondern eine sog. Querschnittsmaterie. Es hat sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten entwickelt und über die Jahre, gerade mit dem Aufkommen des Internets, erheblich an Bedeutung gewonnen. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten von Presse, Rundfunk, Film und insbesondere Multimedia und Internet. Damit bestehen Bezüge in das Zivilrecht, das öffentliche Recht, aber auch in das Strafrecht. Aber auch ständig neue Kommunikationsformen, wie z.B. Instagram oder Snapchat, führen zu rechtlichen Fragestellungen. Schnell kommt es durch eine unbedachte Verlinkung zu einer Rechtsverletzung und man setzt sich Unterlassungs- oder Ersatzansprüchen Dritter aus. Auch ein unwahrer oder tendenziöser Bericht über Privatpersonen in den klassischen Medien kann gravierende Folgen nach sich ziehen und hat nicht selten Existenzen zerstört.

Daher beraten wir Betroffene, gleich ob es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, üble Nachrede oder Rufschädigung in Onlineportalen, oder um die unerlaubte Verwendung von Fotos geht, umfassend bezüglich einer effektiven Wahrnehmung ihrer Rechte. Dabei ist unser Ziel die Aufrechterhaltung oder bestmögliche Wiederherstellung ihrer Reputation. Wir sind überzeugt, dass niemand unwahre Tatsachen oder Schmähkritik widerstandslos hinnehmen muss. Es empfiehlt sich jedoch immer ein abgestimmtes und strategisches Vorgehen, damit durch den Versuch, eine Berichterstattung zu verhindern, nicht genau das Gegenteil erreicht wird, nämlich die Berichterstattung erst durch das (außer-) gerichtliche Tätigwerden besonders bekannt zu machen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Medienrecht sind:

  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen ggü. den klassischen und neuen Medien

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