Das vorsätzliche Ein- oder Ausführen von Waren unter Umgehung der Zollbehörden und dadurch die Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben. Besonders schwer wiegt hier der gewerbsmäßige, gewaltsame oder bandenmäßige Schmuggel.
Zollrecht und Verbrauchsteuer – Sozietät Bietmann
Das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. Deshalb kann es oft zu Fehlern bei der Zollanmeldung, der Anwendung von Zolltarifnummern oder der Berechnung von Abgaben zu Bußgeldern oder weiteren finanziellen Folgen führen. Profitieren Sie von einer präventiven Beratung, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Geschäftstätigkeit rechtssicher zu gestalten. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Sozietät Bietmann sichern Ihnen eine kompetente Beratung und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden. Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt für Zölle und Verbrauchsteuern.
Die Leistungen von Sozietät Bietmann im Bereich Zollrecht und Verbrauchsteuern
Die Sozietät Bietmann zählt zu den etabliertesten Kanzleien in Deutschland, mit umfassender Expertise im Wirtschaftsrecht. Im Bereich Zollrecht und Verbrauchsteuer bieten wir Unternehmen und Privatpersonen eine kompetente rechtliche Begleitung, von der strategischen Beratung bis hin zur Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Mit fundiertem Fachwissen und praxisorientierten Lösungen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, komplexe Regelungen sicher zu navigieren und Risiken im internationalen Warenverkehr zu minimieren.
Wir bieten folgende Leistungen im Zollrecht und im Bereich der Verbrauchsteuern an:
- Zollrechtliche Beratung
- Verbrauchsteuerliche Beratung
- Steueroptimierung und Risikominimierung
- Vertretung und Wahrung Ihres Rechts
- Internationale Beratung
Die Sozietät Bietmann unterstützt Sie mit umfassender Rechtsberatung und Steuerberatung sowie ergänzend auch Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.
Zollrecht und Verbrauchsteuern in Deutschland und der EU
Der Begriff Zollrecht steht für die Rechtsgrundlagen, die einem Staat oder der Europäischen Union erlauben, Zölle festzulegen und zu erheben. Dabei sind Zölle Abgaben, die bei einem grenzüberschreitenden Transport von Waren an der jeweiligen Zollgrenze erhoben werden. Sie gelten demnach als Steuer und werden von der zuständigen Behörde – dem Zoll – für den Bund eingezogen und stellen somit ein zentrales Instrument der Außenhandelspolitik dar.
Das Steuer- und Abgabensystem des Zolls dient dazu, EU-Unternehmen und Verbraucher zu schützen und somit einen fairen Wettbewerb auf europäischer Ebene zu gewährleisten. Gleichzeitig sind Zölle wichtige Einnahmequellen für den Staat und ermöglichen somit die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Leistungen. Da die Steuerlage vor allem für den Handel & Online-Shops sowie für die Industrie kompliziert sein kann, bieten wir Ihnen eine passgenaue Steuerberatung an.
Abgrenzung zur Verbrauchsteuer
Die Verbrauchssteuer zählt zu den indirekten Steuern, da sie auf den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren erhoben und im Endeffekt vom Endverbraucher getragen wird – eine Thematik, bei der ein Fachanwalt für Steuerrecht kompetent beraten kann. Sie entsteht meist, wenn die Ware aus einem Steuerlager entnommen oder in den Wirtschaftsverkehr eingeführt wird. Ziel der Verbrauchssteuer ist es, den Konsum bestimmter Produkte zu steuern, dadurch Einnahmen für den Staat zu generieren und gegebenenfalls den Konsum bestimmter Produkte zu verringern.
Dazu zählen vor allem Produkte, die Auswirkungen auf den Schutz der Gesundheit oder die Umwelt haben. In Deutschland verwaltet ebenfalls der Zoll die meisten Verbrauchssteuern, zu denen unter anderem folgende gehören:
- Alkoholsteuer
- Tabaksteuer
- Energiesteuer
- Stromsteuer
Tätigkeiten eines Fachberaters für Zölle und Verbrauchsteuern
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen rechtlichen Fragen rund um den grenzüberschreitenden Warenverkehr – egal ob Sie als Privatperson oder Unternehmen zu uns kommen. Dabei helfen wir bei der Vorbereitung, Begleitung sowie Nachbereitung von Zollprüfungen, kontrollieren Zollbescheide und legen bei Bedarf Einspruch ein. Dadurch können unberechtigte Nachforderungen oder weitere Maßnahmen wie Beschlagnahmungen abgewehrt werden.
In Unternehmen unterstützen wir außerdem die Optimierung zollrechtlicher Abläufe, stellen Anträge und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Zollstrafrechts eingehalten werden. Sollte es zu Ermittlungen wegen möglicher Verstöße wie etwa Steuerhinterziehung, Steuergefährdung oder Schmuggel kommen, übernimmt unser sachkundiges Team an Anwälten für Zollrecht und Verbrauchssteuern die Verteidigung in Zollstraftaten und Bußgeldverfahren – auch bei Selbstanzeige. Bei Zollbescheiden oder weiteren Fragen zum Handel stehen wir Ihnen als Anwalt für Steuerrecht selbstverständlich auch zur Verfügung.

Straftaten im Zollrecht und im Bereich der Verbrauchsteuer
Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Zollbehörden, mit dem Ziel, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Vorteile zu erlangen. Gilt auch für die Verbrauchssteuern.
Das Annehmen, Verschaffen oder Veräußern von Waren, bei denen die Einfuhr oder Verbrauchssteuer hinterzogen wurde.
Der Verstoß gegen bestehende Ein- oder Ausfuhrverbote, beispielsweise das unerlaubte Ein- oder Ausführen von Waren, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Vergehen gegen außenwirtschaftliche Vorschriften, etwa bei verbotenen Waren oder ohne erforderliche Genehmigung.
Veruntreuung oder Vorenthalten von Arbeitsentgelten, insbesondere, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden.
Um die Entrichtung von Verbrauchsteuern, etwa bei Tabakwaren oder Alkohol, zu umgehen.
Mit unserer Expertise im Zollrecht und bei Verbrauchsteuern minimieren Sie Risiken, sparen Kosten und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir halten Sie über alle gesetzlichen Änderungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
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