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Sozial- und Rentenrecht - Sozietät Bietmann

Die Würde des Menschen ist unantastbar, so formuliert es Artikel 1 des Grundgesetzes. In Konsequenz dieses Auftrags hat sich das deutsche Sozialrecht entwickelt. Sozialrecht sichert ein menschenwürdiges Dasein, schafft Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sichert den Einzelnen bei besonderen Belastungen des Lebens durch Hilfe zur Selbsthilfe und schützt und fördert die Familie. 

Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Rentenrecht und im Recht der betrieblichen Altersvorsorge, dass sich angesichts des Rentenniveaus in Deutschland zum wesentlichen Eckpfeiler einer gesicherten Altersvorsorge entwickelt hat. Wir kennen das Sozialgesetzbuch mit seinen Verästelungen im SGB IV, im SGB VI und im SGB X ebenso wie das Recht der betrieblichen Altersvorsorge im Betriebsrentengesetz mit den Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung, der Direktversicherungen oder kollektiver Versicherungsmöglichkeiten.

Daneben helfen wir beim Erstreiten einer Berufsunfähigkeitsrente.

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