Mediation - Sozietät Bietmann
Mit der Verabschiedung des Mediationsgesetzes im Sommer 2012 hat die außergerichtliche Konfliktbeilegung an Bedeutung gewonnen. Mediation ist in der wirtschaftlichen Praxis deutscher wie internationaler Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Wirtschaftsrechtliche Streitfragen über Begründung und Abwicklung von Verträgen, über Gesellschafterbeschlüsse oder Finanzierungsfragen lassen sich im Interesse der Unternehmen und ihrer Eigentümer durch Mediation lösen.
Wirtschaftsmediation erfasst aber auch innerbetriebliche Konflikte, sei es im Verhältnis der Mitarbeiter zueinander oder bei Ausübung von Führungsaufgaben auf Entscheiderebene. Mediation ist heute ein maßgebliches Element der Konfliktbewältigungsstrategie erfolgreicher Unternehmen. Konflikte im Führungs- und Mitarbeiterumfeld führen zu Produktivitätsverlusten. Häufig noch brisanter sind Konflikte im Verhältnis Betriebsrat / Mitarbeiter / Arbeitgeber. Sie können zu einer erheblichen Schädigung des Ansehens und der Interessen von Unternehmen führen.
Die Lösung solcher Konflikte gelingt vielfach durch Mediation. Voraussetzung hierfür ist die Einschaltung eines erfahrenen Mediators, der das Leben im Betrieb mit seinen rechtlichen Besonderheiten kennt. Mediationen werden als effektives und gegenüber gerichtlichen Verfahren kostengünstigere und schnellere Alternative, insbesondere auch bei Streitigkeiten in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten und im Immobilienbereich, immer beliebter.
Mediation & Shuttlemediation – Konfliktberatung in der Sozietät Bietmann
Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Der Begriff Mediation wird abgeleitet aus dem griechischen Wort „medos“, was „vermittelnd, keiner Partei angehörend“ bedeutet und dem lateinischen Wort „mederi“, was mit „heilen, kurieren“ zu übersetzen ist.
Die Teilnahme der Konfliktparteien ist freiwillig. In dem vertraulichen Verfahren streben die Parteien im Rahmen methodisch geführter Gespräche eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts an. Grundlage eines Mediationsverfahrens ist ein Vertrag zwischen dem Mediator und den Parteien, in dem Umfang, Ablauf und Zweck des Verfahrens geregelt ist.
Was macht der Mediator?
Mediatoren sind in ihrer neutralen Rolle vermittelnd tätig. Sie sind eben nicht den persönlichen und rechtlichen Anliegen einer Partei zugewandt, sondern allparteilich tätig. Durch entsprechende Fragetechniken ermöglicht der Mediator den Beteiligten den Kern des Konflikts eigenständig zu erkennen und zu bearbeiten. Das fördert den Verständigungsprozess für die unterschiedlichen Sichtweisen der Konfliktparteien und somit den Dialog zwischen ihnen.
Wann ist eine Mediation sinnvoll?
Eine Mediation ist sinnvoll bei Konflikten, in denen die Beteiligten in einer persönlichen Verbindung zueinander stehen. In diesem Fall sind die Auseinandersetzungen vor Gericht und die dortige Entscheidungsfindung oft nur unzureichend, denn es geht häufig auch um ganz persönliche Interessen, Werte, Bedürfnisse und Erwartungen des Einzelnen. Wenn diese übergangen werden und keine Verständigung zwischen den Parteien erfolgt, ist oftmals den Parteien das weiterhin notwendige und gewollte Miteinander erschwert, manchmal sogar unmöglich.
Durch Gesprächsbereitschaft bzw. die Gelegenheit, wieder ins Gespräch zu kommen, kann man Konflikte dauerhaft und zukunftsorientiert lösen und gemeinsam einer konstruktiven Lösung zuführen.
Im privaten Bereich u. a. bei Konflikten …
- in der Familie (Trennungen/Scheidungen/Erbfälle)
- im Freundeskreis
- in der Nachbarschaft
- im Arzt- und Patienten-Verhältnis
- im Schulbereich
Im wirtschaftlichen Bereich u. a. bei Konflikten …
- mit Vorgesetzten oder Kollegen im innerbetrieblichen Bereich
- im Team der Arbeitnehmer
- unter Geschäftsführern, Gesellschaftern, Praxisinhabern
- mit Kunden
- bei Umstrukturierungsmaßnahmen in Unternehmen
- bei streitigen Projekten
- hinsichtlich der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
Telefonische Mediation/Shuttlemediation
Bei kleineren Konflikten ist es auch möglich, eine telefonische Mediation, eine sog. Shuttle-Mediation in Form von Einzeltelefonaten durchzuführen. Wenn beide Konfliktparteien mit der telefonischen Mediation einverstanden sind, erklärt der Mediator zunächst beiden Seiten den Ablauf des Verfahrens und die Regeln. Durch ausführliches Fragen ermittelt er dann die Interessenlage und kommuniziert sachlich und neutral. Oftmals genügen schon wenige Telefonate mit jeder Partei, bis eine Einigung erzielt werden kann.
Konfliktberatung
Ein Konflikt kann von einer Partei manchmal auch aus eigener Kraft entschärft oder sogar gelöst werden. Hier hilft eine einseitige Konfliktberatung weiter. In einem strukturieren Gespräch wird gemeinsam herausgefunden, warum die Kommunikation nicht funktioniert und was die Partei selbst dazu beitragen kann, um den Konflikt einer Lösung zuzuführen. Für schriftlichen Kontakt mit dem Streitpartner kann in diesem Rahmen Formulierungshilfe gegeben werden.
Kosten von Mediationen, Shuttlemediationen & Konfliktberatungen
Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten oder zumindest einen Teil der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Dies ist vorab mit der Rechtsschutzversicherung zu klären. Der Mediator wird nach Stundenaufwand gemäß gesonderter Vergütungsvereinbarung vergütet. In der Regel werden die Kosten des Mediationsverfahrens von den Parteien zu gleichen Teilen getragen. Eine hiervon abweichende Kostenaufteilung wäre anderenfalls bei der ersten Zusammenkunft das erste zu klärende Thema.
Sie suchen einen Vermittler für Ihren Streitfall? Unsere Mediatoren stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team für Mediation
Unsere Standorte
Wir sind deutschlandweit für Sie da!
Bad Kreuznach
John-F.-Kennedy-Straße 15
55543 Bad Kreuznach
T 0671 83900-0
F 0671 83900-25
bad-kreuznach@bietmann.eu
Bergisch Gladbach
Kölner Str. 2 / Ecke Schloßstr.
51429 Bergisch Gladbach
T 02204 918900-0
F 02204 918900-1
bensberg@bietmann.eu
Berlin
Behrenstraße 42
10117 Berlin
T 030 2250272-30
F 030 2250272-59
berlin@bietmann.eu
Bonn
Heinrich-Brüning-Straße 9
53113 Bonn
T 0228 90969-0
F 0228 90969-29
bonn@bietmann.eu
Düren
Monschauer Str. 79
52355 Düren
T 02421 9578-0
F 02421 9578-30
dueren@bietmann.eu
Duisburg
Großenbaumer Allee 101
47269 Duisburg
T 0203 71035-0
F 0203 71035-25
duisburg@bietmann.eu
Erfurt
Hefengasse 3
99084 Erfurt
T 0361 59008-0
F 0361 59008-50
erfurt@bietmann.eu
Euskirchen
Otto-Lilienthal-Straße 15
53879 Euskirchen
T 02251 81336-30
F 02251 81336-31
euskirchen@bietmann.eu
Frechen
Hauptstraße 49
50226 Frechen
T 02234 99398-0
F 02234 99398-1
frechen@bietmann.eu
Köln
Martinstraße 22-24
50667 Köln
T 0221 925700-0
F 0221 925700-50
koeln@bietmann.eu
München
Brienner Straße 55
80333 München
T 089 171132-0
F 089 171132-11
muenchen@bietmann.eu
Aschau
Zinnkopfstraße 10a
83229 Aschau
T 08052-99590-10
F 08052-99590-39
aschau@bietmann.eu