Das Baurecht lässt sich in das private und das öffentliche Baurecht aufteilen:
- Privates Baurecht für Grundstückbesitzer: Privatrechtliche Regelungen von Vereinbarungen, Verträgen und Ansprüche aller am Baugeschehen beteiligten Akteure.
- Öffentliches Baurecht: Rechtliche Vorschriften, die sich auf die Nutzungsart und das Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen.
Das Baurecht umfasst dementsprechend ein weites Spektrum diverser juristischer Fragestellungen zu dem Bauprojekt – zu diesen gehören unter anderem Themen wie Baumängel und Schadensersatz, Architektenhonorar, Bauvorbescheide, Grenzbebauung, Architektenhaftpflicht, Bauverträge sowie Bebauungspläne.