Ihr Anwalt für Insolvenzrecht und Restrukturierung

Hier entstehenLösungen

Insolvenzrecht und Restrukturierung - Sozietät Bietmann

Das Dezernat wird hauptverantwortlich von Rechtsanwalt und Steuerberater Ulrich Förster geführt, der im Rahmen der insolvenzrechtlichen Beratung und Vertretung auf die Erfahrung aus mehr als 300 Verfahren zurückgreifen kann, in denen er als gerichtlich bestellter Gutachter, Sequester, Konkursverwalter, (vorläufiger) Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig war und ist. Selbstverständlich bearbeiten wir auch im Bereich des Insolvenzrechts Beratungsmandate, die Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten aufweisen, unter Hinzuziehung der auf die jeweiligen Gebiete spezialisierten Kollegen. So ist gewährleistet, dass Lösungen gefunden werden, in der alle rechtlichen Aspekte hinreichend Berücksichtigung finden.

Die Bearbeitung insolvenzrechtlicher Mandate erfordert darüber hinaus hohe wirtschaftliche Kompetenz, wenn es darum geht, Vermögensgegenstände und Unternehmen zu bewerten, Sanierungskonzepte und Insolvenzpläne zu entwickeln oder Betriebsfortführungen zu überwachen. Die Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und auf die Beratung mittelständischer Unternehmen spezialisierter Unternehmensberater ermöglicht einen umfassenden Betreuungsansatz. Ebenso wie mittelständische Unternehmen betreuen wir aber auch Kleinbetriebe, Freiberufler und Verbraucher.

Im Mittelpunkt der Beratung insolventer oder kriselnder Unternehmen steht die Frage, wie die Insolvenz überwunden bzw. abgewendet werden kann. Im Rahmen dieser komplexen Beratungsaufgabe spielen rechtliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen gleichermaßen eine Rolle. Wir klären, ob und ggf. wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten sind, welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen, ob ein Eröffnungsantrag gestellt werden muss, wie auf einen bereits vorliegenden Gläubigerantrag reagiert werden sollte und wie die Haftungsrisiken von Gesellschaftern und Geschäftsleitern minimiert werden können. Im Einzelfall kann es gerade im Sanierungsinteresse geboten sein, einen Insolvenzantrag zu stellen, um mit den Instrumenten der Insolvenzordnung die Betriebsfortführung sicherzustellen und Unternehmen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Der mit der Insolvenzordnung eingeführte Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit bietet die Möglichkeit, die dem Unternehmenserhalt dienenden Vorschriften frühzeitig zur Geltung zu bringen.

In der Gläubigerberatung liegt der Schwerpunkt auf der Anmeldung der Forderungen, der Abwehr von Anfechtungsansprüchen und der Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten. Schließlich spielen insolvenzrechtliche Fragestellungen immer wieder auch in andere Beratungsfelder hinein. Als Beispiele seien an dieser Stelle nur die Gestaltung von Gesellschafts-, Kredit- und Bauverträgen oder die rechtliche Begleitung von Immobilien- und Bauprojekten genannt.

Jetzt Termin vereinbaren - Wir rufen Sie zurück

* Pflichtfeld