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Ihr Anwalt für Baurecht in Bergisch Gladbach - Bensberg | Sozietät Bietmann

Unsere Anwälte für Bau- und Architektenrecht der Bietmann Partnerschaftsgesellschaft in Bergisch Gladbach - Bensberg bieten Ihnen eine umfängliche Beratung in allen Angelegenheiten Ihres Bauvorhabens. Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung. Gerne übernehmen wir in allen Phasen Ihres Projekts den fachlichen Part und bieten Ihnen eine optimale maßgeschneiderte Beratung.

Informieren Sie sich unter: 02204 918900-0

Optimale Beratung

Auf unsere Fachanwälte für Baurecht können Sie sich in jeder Phase Ihres Bauvorhabens verlassen. Wir sind mit den komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Ingenieuren und Architekten vertraut und verfügen über umfassende juristische Kenntnisse. Bei typischen Konflikten wie Zahlungsweise und Abnahmezeitpunkt bieten wir eine verlässliche und rechtssichere Betreuung für Ihren Erfolg.

In folgenden Angelegenheiten des Baurechts können Sie auf unsere rechtliche Unterstützung vertrauen (privates Baurecht, öffentliches Baurecht):

  • Bauvertragsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Grundstückkauf
  • Vergabeverfahren
  • Bauausschreibung und Baudurchführung
  • Architektenrecht
  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren
  • Vermarktung

Baumängel: Schnell Handeln

Bei Baumängeln empfiehlt sich ein schnelles Hinzuziehen eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht. Die Mängel sollten schnell erkannt, geprüft und beseitigt werden, nachdem die Verantwortlichkeit festgestellt wurde. Wir besichtigen die Mängel vor Ort und erstellen eine faire Einschätzung zu Fragen der Beweissicherung und Gewährleistung.

Wurden Mängel festgestellt, kann der Bauherr einen Anspruch auf Nacherfüllung stellen. Dieser verpflichtet den Bauunternehmer die Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Wird dies nicht erfüllt, hat der Auftraggeber das Recht einen noch nicht gezahlten Werklohn bis zu einer bestimmten Höhe zurückzuhalten oder er lässt die Mängel durch ein anderes Bauunternehmen beseitigen und verpflichtet den ersten Auftragnehmer, hierfür einen Vorschuss zu zahlen. Außerdem hat der Bauherr das Recht, den Bauvertrag zu kündigen.

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Stets zu Ihrem Vorteil

Zu unseren Leistungen gehört selbstverständlich auch die die Beratung im Zusammenhang mit der Abnahme. Hierbei müssen sich  Auftraggeber und Auftragnehmer regelmäßig über die vertragsgerechte Erfüllung des Bauvorhabens verständigen. Die Abnahme bildet eine wichtige Zäsur. Mit ihr laufen die Gewährleistungsfristen, aber mit ihr ist auch der Werklohnanspruch des Bauunternehmers grundsätzlich fällig und abrechenbar. Ferner für die Abnahme zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich etwaiger Mängel.

Ihr Anwalt für Baurecht in Bensberg bei Bergisch Gladbach

Unsere Bauanwälte in Bergisch Gladbach / Bensberg bieten Ihnen eine juristische Beratung sowohl bei Architekten- und Ingenieurverträgen als auch bei Verträgen zwischen Bauherren und Bauträgern. Zudem bereiten wir Verträge zur Vorbereitung für eine notarielle Beurkundung vor.

Während allen Phasen Ihres Bauwerkes von der Planung bis zur Fertigstellung leisten unsere Rechtsanwälte eine optimale und auf Ihr konkretes Bauprojekt zugeschnittene Strategie.

Die Kompetenz unserer Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach - Bensberg umfasst das private Baurecht sowie das Gebiet des öffentlichen Baurechts.

Nehmen Sie unter 02204 918900-0 telefonischen Kontakt auf oder schreiben Sie uns via Formular und vereinbaren direkt ein Erstgespräch.

Wir freuen uns, Sie als Mandant in unserer Sozietät Bietmann in Bergisch Gladbach - Bensberg begrüßen zu dürfen!

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