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Verwaltungsrecht - Sozietät Bietmann

Als konkretisiertes Verfassungsrecht bildet das Verwaltungsrecht die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat (Bund, Ländern und Kommunen) und Bürgern. Der moderne Staat regelt durch eine kaum überschaubare und ständig wachsende Vielzahl von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen das soziale Zusammenleben der Menschen im Gemeinwesen. Dieses soziale Zusammenleben ist dem ständigen Wandel der Zeit unterworfen und im pluralistischen Staatswessen unserer Gegenwart regelmäßig unterschiedlichen Anschauungen und damit auch Kontroversen ausgesetzt. Dabei begleitet das Verwaltungsrecht jeden Bürger durch sein gesamtes Leben gleichsam von der Wiege bis zur Bahre. Geburt und Tod werden vom Standesamt erfasst und von dort der Meldebörde mitgeteilt. Ebenso sind die dazwischen liegenden Lebensabschnitte in nahezu allen Bereichen verwaltungsrechtlich beeinflusst. Sei es nun Kindergarten, Schule, Berufsausbildung, Fahrerlaubnis, KFZ-Zulassung, Berufsausübung, Hausbau oder Ruhestand. Diese beispielhafte  Auflistung ließe sich beliebig fortsetzen. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen sich hieraus ergebenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht), Disziplinar- und Personalvertretungsrecht
  • öffentliches Baurecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe- und Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, etc.)
  • Umweltrecht
  • Schul- und Hochschulrecht, Prüfungsrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht
  • Verfassungsbeschwerden

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