Beleidigungen im Internet: Wie kann man sich dagegen wehren?
Gerade in Zeiten von Facebook, Instagram, Twitter & Co. entwickeln sich schnell sogenannte "Shitstorms", in denen es von Pöbeleien, Beleidigungen und Cybermobbing nur so wimmelt. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Die Straftatbestände des Strafgesetzbuches gelten hier ebenso wie im "richtigen Leben". Rechtlich gesehen besteht zwischen einer Beleidigung im Internet und einer Beleidigung auf der Straße kein Unterschied.
Was ist eine Beleidigung?
Bei einer Beleidigung handelt es sich um einen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Die Äußerung wird dabei direkt gegenüber dem Betroffenen abgegeben. Andernfalls kann es sich um eine Verleumdung oder üble Nachrede handeln. Geschützt wird dabei sowohl die innere (persönliches Empfinden) als auch die äußere Ehre (Ruf in der Öffentlichkeit). Bei der Frage, ob eine Äußerung beleidigend ist, sind auch das Alter der Personen sowie die kulturellen Hintergründe (Jugendsprache, Szenensprache etc.) zu berücksichtigen.
Auch wer einen Beitrag durch das Teilen auf seiner Facebook-Pinnwand postet, macht sich diese Aussage zu eigen und kann deshalb strafrechtlich belangt werden.
Die Beleidigung ist ein Privatklagedelikt (§ 374 StPO) und wird nur auf Ihren Strafantrag hin verfolgt (§ 194 StGB). Wenn Sie jemanden wegen Beleidigung anzeigen, kann dessen Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe in schweren Fällen bis hin zu teilweise empfindlichen Geldstrafen reichen. Der Betrag liegt in der Regel zwischen mindestens zehn Tagessätzen bis hin zu 4000 Euro, einen festen Bußgeldkatalog gibt es nicht. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Bei übler Nachrede sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.
Was passiert bei wechselseitigen Beleidigungen?
Häufig kommt es auch zu gegenseitigen Beschimpfungen, sodass die Beteiligten gleichzeitig Opfer und Täter von Beleidigungen sind. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann das Gericht bei beiden Beteiligten von einer Strafe absehen.
Wie kann gegen eine Beleidigung im Netz vorgegangen werden?
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung oder eine Verleumdung handelt. Denn die Wiedergabe wahrer Tatsachen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders sieht es aus, wenn Ihre Intim- oder Privatsphäre erheblich betroffen ist, dann kann die diffamierende Äußerungstrafbar sein.
Doch wo liegt die Grenze zwischen erlaubter Kritik und einer unzulässigen Diffamierung im Internet? Wann ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützenswerter als die Meinungsfreiheit? Gerichte beurteilen dies je nach Einzelfall sehr unterschiedlich. Beispielsweise wiegt eine Beleidigung in einem offenen Forum oder auf einer für die Allgemeinheit zugänglichen Homepage schwerer als in einem nur einem bestimmten Teilnehmerkreis zugänglichen Chat.
Wenn Sie im Internet beleidigt werden, sollten Sie – vor dem Gang zum Rechtsanwalt – schnellstmöglich Beweise sichern, indem Sie Ausdrucke, Screenshots und ähnliches fertigen. Falls möglich, bringen Sie die IP-Adresse des Täters in Erfahrung und sichern Sie Zeugenaussagen.
Sofern Sie den Täter kennen, fordern Sie ihn schriftlich auf, die Einträge zu löschen. Auch den Betreiber der Website sollten Sie umgehend schriftlich zur Löschung des Kommentars auffordern. Wird der Eintrag von dem Verantwortlichen nicht gelöscht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird für Sie überprüfen, ob der Kommentar einen strafrechtlich relevanten Inhalt enthält und/oder ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird Ihr Anwalt den Verantwortlichen unter Fristsetzung zur Löschung des Kommentars auffordern und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Wichtig ist, dass Sie die Beleidigungen gut dokumentieren, damit im Zweifel vor Gericht die Angelegenheit auch beweisbar ist. Alle weiteren rechtlichen Schritte wird Ihr Rechtsanwalt für Sie einleiten.
Was kann ein Rechtsanwalt für Sie konkret tun, wenn Sie eine Anzeige wegen Online-Beleidigung erstatten wollen?
Ein Rechtsanwalt kann für Sie auf unterschiedlichen Ebenen agieren und tätig werden:
Strafanzeige/Strafantrag stellen
Löschen des strittigen Kommentars oder Beitrags
Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf
Anwaltliche Abmahnung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
Schmerzensgeld fordern
Man kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vorgehen und eine Online Beleidigung anzeigen. Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, übernimmt der Staatsanwalt, nachdem er durch Ihre Strafanzeige beziehungswese den Strafantrag von dem Delikt Kenntnis erlangt hat, die strafrechtliche Verfolgung für Sie.
Zivilrechtlich können mit einer Klage Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld gefordert werden – je nachdem, wie schwer und häufig die Beleidigung erfolgt ist. Hier muss auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden, zum Beispiel auf das Umfeld der Äußerung, die Stellung und Beziehung der Beteiligten untereinander oder deren Alter. Auch wenn Beleidigungen im Netz strafbar sind, ist es insbesondere unter sehr jungen Nutzern oder in einer sarkastisch überspitzten Darstellung üblich, mit starken verbalen Äußerungen um sich zu werfen und das wird bei der Rechtsprechung beachtet. Bevor Sie also eine Online Beleidigung anzeigen, machen Sie sich mit dem Kontext vertraut und wägen Sie daraufhin Ihre Entscheidung ab, diesen Tatbestand zur Anzeige zu bringen.
FAQ: Beleidigungen im Internet
Ja, auch im Internet gilt eine Beleidigung als Straftat, die nach § 185 des Strafgesetzbuches zu ahnden ist. Diese wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt.
Eine Beleidigung im Internet kann in vielen verschiedenen Formen erfolgen. Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich bei der Situation tatsächlich um eine Beleidigung oder Verleumdung handelt, da die Wiedergabe von Tatsachen und Fakten von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Jedoch, falls die Privat- oder Intimsphäre der betroffenen Person verletzt wird, kann eine diffamierende Äußerung als Straftat gewertet werden.
Folgende Äußerungen können als Beleidigungen im Internet aufgefasst werden:
Das öffentliche Diffamieren in sowohl Text- als auch Bildform
Diffamierende Äußerungen gegen öffentliche Amtspersonen
Das gezielte Anstiften zu Diskriminierung, Hass, Gewalt oder Segregation in der Öffentlichkeit
Herabwürdigende Äußerungen („Hurensohn“, „Missgeburt“) oder die Nutzung von Fäkalsprach
Schmähkritik mit der Person im Vordergrund
Grundsätzlich sollten Sie vor einer Strafanzeige verschiedene Dinge beachten, bevor Sie strafrechtlich gegen eine Beleidigung im Internet vorgehen. So spielt beispielsweise das Alter und der soziale und kulturelle Hintergrund der beleidigenden Person eine Rolle, da besonders bei jungen Menschen eine stark anmutende Beleidung oft keine nennenswerte Bedeutung aufweist. Sind Sie sich jedoch sicher, dass der Strafbestand einer Beleidigung in Ihrem Kontext erfüllt sei, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
Sichern Sie Beweise – unter anderem mit dem Ausdrucken von Nachrichten oder dem Erstellen von Screenshots.
Senden Sie eine schriftliche Aufforderung an den Täter sowie den Webseitenbetreiber, den beleidigenden Eintrag zu löschen.
Falls dies nicht passiert und Sie eine Anzeige wegen Beleidigung im Internet geltend machen wollen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser wird die strafrechtliche Relevanz klären.
Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Täter erneut zur Löschung auffordern und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Ja, es kann sich lohnen, eine Anzeige wegen Beleidigung im Internet aufzugeben. Abhängig von der Schwere des Tatbestands, dem zugehörigen Umfeld, der Häufigkeit und anderen Faktoren sind die daraus resultierenden Folgen herzuleiten. Genauer gesagt macht es einen Unterschied, ob es in einem freundlichen Umfeld, einer Gruppe von Jugendlichen oder bei einem einzelnen Vergehen einer Person in beispielsweise einem unzurechnungsfähigem Zustand geschieht. Bei der Einschätzung des Strafbestands werden die zuvor genannten Faktoren berücksichtigt und mit in die Urteilsbildung übernommen. Mögliche Forderungen, die durch eine Klage entstehen können:
Unterlassungsansprüche
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Benötigen Sie juristische Unterstützung bei Angelegenheiten rund um das Thema Beleidigung im Internet?
Falls Sie Fragen zum Thema haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, weil Sie Opfer von Beleidigungen im Internet geworden sind, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Unsere Anwälte für Strafrecht und Anwälte für Zivil- und Vertragsrecht werden Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen die Online-Beleidigung zu wehren und welche Vor- und Nachteile daraus im speziellen Einzelfall erwachsen können. Wir überprüfen hierbei stets Ihre individuelle Situation und geben Ihnen eine interdisziplinäreRechtsberatung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!