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Beleidigungen im Internet: Wie kann man sich dagegen wehren?

Gerade in Zeiten von Facebook, Instagram, Twitter & Co. entwickeln sich schnell sogenannte "Shitstorms", in denen es von Pöbeleien, Beleidigungen und Cybermobbing nur so wimmelt. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum. Die Straftatbestände des Strafgesetzbuches gelten hier ebenso wie im "richtigen Leben". Rechtlich gesehen besteht zwischen einer Beleidigung im Internet und einer Beleidigung auf der Straße kein Unterschied.

Was ist eine Beleidigung?

Bei einer Beleidigung handelt es sich um einen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung. Die Äußerung wird dabei direkt gegenüber dem Betroffenen abgegeben. Andernfalls kann es sich um eine Verleumdung oder üble Nachrede handeln. Geschützt wird dabei sowohl die innere (persönliches Empfinden) als auch die äußere Ehre (Ruf in der Öffentlichkeit). Bei der Frage, ob eine Äußerung beleidigend ist, sind auch das Alter der Personen sowie die kulturellen Hintergründe (Jugendsprache, Szenensprache etc.) zu berücksichtigen.

Auch wer einen Beitrag durch das Teilen auf seiner Facebook-Pinnwand postet, macht sich diese Aussage zu eigen und kann deshalb strafrechtlich belangt werden.

Die Beleidigung ist ein Privatklagedelikt (§ 374 StPO) und wird nur auf Ihren Strafantrag hin verfolgt (§ 194 StGB). Wenn Sie jemanden wegen Beleidigung anzeigen, kann dessen Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe in schweren Fällen bis hin zu teilweise empfindlichen Geldstrafen reichen. Der Betrag liegt in der Regel zwischen mindestens zehn Tagessätzen bis hin zu 4000 Euro, einen festen Bußgeldkatalog gibt es nicht. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Bei übler Nachrede sieht das Gesetz sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Was passiert bei wechselseitigen Beleidigungen?

Häufig kommt es auch zu gegenseitigen Beschimpfungen, sodass die Beteiligten gleichzeitig Opfer und Täter von Beleidigungen sind. Wird eine Beleidigung auf der Stelle erwidert, kann das Gericht bei beiden Beteiligten von einer Strafe absehen.

Wie kann gegen eine Beleidigung im Netz vorgegangen werden?

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung oder eine Verleumdung handelt. Denn die Wiedergabe wahrer Tatsachen ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders sieht es aus, wenn Ihre Intim- oder Privatsphäre erheblich betroffen ist, dann kann die diffamierende Äußerung strafbar sein.

Doch wo liegt die Grenze zwischen erlaubter Kritik und einer unzulässigen Diffamierung im Internet? Wann ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützenswerter als die Meinungsfreiheit? Gerichte beurteilen dies je nach Einzelfall sehr unterschiedlich. Beispielsweise wiegt eine Beleidigung in einem offenen Forum oder auf einer für die Allgemeinheit zugänglichen Homepage schwerer als in einem nur einem bestimmten Teilnehmerkreis zugänglichen Chat.

Wenn Sie im Internet beleidigt werden, sollten Sie – vor dem Gang zum Rechtsanwalt – schnellstmöglich Beweise sichern, indem Sie Ausdrucke, Screenshots und ähnliches fertigen. Falls möglich, bringen Sie die IP-Adresse des Täters in Erfahrung und sichern Sie Zeugenaussagen.

Sofern Sie den Täter kennen, fordern Sie ihn schriftlich auf, die Einträge zu löschen. Auch den Betreiber der Website sollten Sie umgehend schriftlich zur Löschung des Kommentars auffordern. Wird der Eintrag von dem Verantwortlichen nicht gelöscht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird für Sie überprüfen, ob der Kommentar einen strafrechtlich relevanten Inhalt enthält und/oder ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird Ihr Anwalt den Verantwortlichen unter Fristsetzung zur Löschung des Kommentars auffordern und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Wichtig ist, dass Sie die Beleidigungen gut dokumentieren, damit im Zweifel vor Gericht die Angelegenheit auch beweisbar ist. Alle weiteren rechtlichen Schritte wird Ihr Rechtsanwalt für Sie einleiten.

Was kann ein Rechtsanwalt für Sie konkret tun, wenn Sie im Internet beleidigt worden sind?

Ein Rechtsanwalt kann für Sie auf unterschiedlichen Ebenen agieren:

  • Strafanzeige/Strafantrag
  • Löschen des strittigen Kommentars
  • Gegendarstellung, Berichtigung, Widerruf
  • Anwaltliche Abmahnung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Schmerzensgeld

Gegen die Beleidigung kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vorgegangen werden. Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, übernimmt der Staatsanwalt, nachdem er durch die Strafanzeige bzw. den Strafantrag von dem Delikt Kenntnis erlangt hat, die strafrechtliche Verfolgung für Sie.

Zivilrechtlich können mit einer Klage Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld gefordert werden – je nachdem, wie schwer und häufig die Beleidigung erfolgt ist. Hier muss auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden, z. B. auf das Umfeld der Äußerung, die Stellung und Beziehung der Beteiligten untereinander oder deren Alter.  

Falls Sie Fragen haben oder akut anwaltliche Hilfe benötigen, weil Sie Opfer von Cybermobbing geworden sind, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht und Rechtsanwälte für Zivil- und Vertragsrecht werden Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, sich gegen die Beleidigung zu wehren und welche Vor- und Nachteile daraus im speziellen Einzelfall erwachsen können.

 

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