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Checkliste Scheidung

„Checkliste Scheidung“ – Welche Unterlagen benötige ich, um meine Scheidung einzureichen oder auf einen vorliegenden Scheidungsantrag zu reagieren?

Sie wollen die Scheidung einreichen oder vor Ihnen liegt der durch Ihren Ehepartner gestellte Antrag auf Ehescheidung? Die folgende „Checkliste für die Scheidung“ enthält alle wichtigen Themen für die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht auf die Sie vorbereitet sein sollten! Damit zusammenhängende Unterlagen sollten im Beratungstermin vorgelegt werden.

Checkliste Scheidung

  • Gültiger Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • Ehevertrag/Trennungsvereinbarung
  • Geburtsurkunde/n minderjähriger gemeinsamer Kinder
  • Unterhaltstitel
  • Umgangsregelungen für Kinder
  • Einkommensnachweise/Verdienstbescheinigungen
  • Vorsorgeaufwendung
  • Versicherungspolicen
  • Hausratsaufteilung

 

Scheidung einreichen

Der Entschluss, die Scheidung einzureichen, ist meist emotional belastend und bedeutet nicht nur für die Ehepartner Stress, sondern auch für eventuell vorhandene gemeinsame Kinder. Damit Sie in dieser Situation den Termin bei Ihrem Anwalt für Familienrecht so effektiv wie möglich gestalten können, haben wir eine sogenannte „Checkliste Scheidung“, erstellt.

Es ist wichtig, dass Sie bei dem Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt auf alle relevanten Themen vorbereitet sind und alle benötigten Dokumente mitbringen. Nur so können die Voraussetzungen zur Einreichung eines Antrags auf Ehescheidung geschaffen werden.  Auch die  kompetente Reaktion auf einen bereits vorliegenden Scheidungsantrag wird ermöglicht. Die „Checkliste Scheidung“ stellt eine große Hilfe dar.

1. Gültiger Personalausweis

Im Scheidungsverfahren ist Ihr Ihren Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis Ihrer Identität und der persönlichen Daten erforderlich.

2. Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde sollte auf Ihrer „Checkliste Scheidung“ ganz oben stehen. Sie muss als Nachweis der eingegangenen Ehe dem Antrag auf Ehescheidung beigefügt werden. Ein Auszug aus dem Familienstammbuch reicht dem Rechtsanwalt im Familienrecht zur Antragstellung  ebenfalls aus.

Zudem kann der Scheidungsanwalt die von Ihnen gemachten Angaben zur Eheschließung vergleichen. Anhand des beurkundeten Datums der Eheschließung in der Heiratsurkunde wird z.B. der Versorgungs- und Zugewinnausgleich berechnet.

3. Ehevertrag /Trennungsvereinbarung

Haben Sie bei Eheschließung oder später einen Ehevertrag geschlossen, ist dieser Ihrem Anwalt für Familienrecht bei Einreichung der Scheidung vorzulegen. Anhand der Unterlagen wird geprüft, welche der zu klärenden Punkte Sie bereits selbst geregelt haben und welche zu regeln sind. Möglicherweise können  innerhalb einer Trennungsvereinbarung Regelungen getroffen werden, um die Durchführung des Scheidungsverfahrens zu entlasten bzw. zu beschleunigen. Eine Trennungsvereinbarung wird mit Hilfe Ihres Rechtsanwaltes detailliert besprochen und vorbereitet.

4. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Das örtlich zuständige Familiengericht wird das Scheidungsverfahren durchführen. Das Gericht benötigt eine nachprüfbare Information über das Vorhandensein und das Alter vorhandener gemeinsamer Kinder.

5. Unterhaltstitel /Jugendamtsurkunde

Ein vorliegender gerichtlicher Unterhaltstitel gibt Auskunft über Unterhaltsverpflichtungen eines Elternteils. Das Gleiche gilt für eine Jugendamtsurkunde. Die Vorlage dieser Unterlagen ist bedeutsam, da auf deren Grundlage festgestellt werden kann, ob Unterhaltsfragen bereits abschließend geregelt wurden oder noch dringend zu regeln sind.

Im Sinne des Wohles der Kinder sollte die Regelung dieser Fragen im Vordergrund stehen. Kinder sollten nicht mit der Auseinandersetzung über Unterhaltsfragen belastet werden.

Sollte eine Regelung über den Kindesunterhalt noch nicht getroffen worden sein, kann eine Lösung offener Fragen durch eine übereinstimmende Vereinbarung oder die gerichtliche Klärung erfolgen. Diese Fragen sind in der familienrechtlichen Beratung unbedingt anzusprechen.

6. Einkommensnachweise, Verdienstbescheinigungen

Das Einkommen der Eheleute, unabhängig ob es durch selbständige Tätigkeit oder nichtselbständige Tätigkeit erwirtschaftet wird, bestimmt die Kosten Scheidungsverfahrens.

Mit dem Scheidungsantrag ist bei Selbständigen das monatliche Durchschnitts-Einkommen, berechnet auf der Grundlage des Einkommens der letzten drei Kalenderjahre,  anzugeben und zu belegen. Bei Nichtselbständigen reichen die Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags aus.

7. Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt

Der Nachweis über Einkommen dient auch der umfassenden Beratung durch ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Bezug auf eventuell zu leistenden oder zu beanspruchenden Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt. Im Falle der Inanspruchnahme auf Unterhaltszahlungen sind Einkommensnachweise und Verdienstbescheinigungen sowie Nachweise über Vorsorgeaufwendungen wie bestehende Kranken-, Lebens- und Rentenversicherungspolicen besonders wichtig. Vermerken Sie sich also diesen Punkt ebenfalls auf Ihrer „Checkliste Scheidung“.

8. Zugewinnausgleich

Eine Zugewinngemeinschaft der Eheleute liegt als gesetzliche Regelung immer vor, wenn nicht ausdrücklich andere Güterstände wie z.B. Gütertrennung vereinbart wurden. Im Rahmen des  Zugewinnausgleichs soll das Vermögen der Eheleute nach der Scheidung aufgeteilt werden. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht benötigt hierzu genaue Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen. Bei vorhandenem Immobilieneigentum sollte ein Grundbuchauszug vorgelegt werden. Im Rahmen einer Ehescheidung von Unternehmern sind detaillierte Angaben über das Unternehmen und dessen „Wert“ notwendig.

9. Sonstige Unterlagen

Bereiten Sie sich bei diesem Punkt auf unserer „Checkliste Scheidung“ auf bisher nicht erwähnte aber Ihnen wichtige Themen vor.

So besteht bei geringem Einkommen die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe  zu beantragen. Neben den Einkommensbelegen müssen hier z.B. der Mietvertrag, Belege über Schulden usw. dem Familiengericht vorgelegt werden. Ihr Anwalt für Familienrecht wird Sie darüber ausführlich informieren und Ihnen bei dem Verfahren der Scheidung stets zur Seite stehen.

Anwalt für Familienrecht – Sozietät Bietmann

Die Anwälte für Familienrecht der Sozietät Bietmann begleiten Sie kompetent auf dem Weg durch Ihr Scheidungsverfahren. Neben den bereits besprochenen Punkten der „Checkliste für Scheidung“ wird über den richtige Zeitpunkt zur Einreichung des Antrags auf Ehescheidung beraten  und wie das Verfahren beschleunigt oder blockiert werden kann.

Die Anwälte für Familienrecht der Sozietät Bietmann stehen Ihnen während des Scheidungsprozesses stets zur Seite.

Die "Checkliste Scheidung" können Sie hier als PDF downloaden:

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