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DSGVO & Blitzerfoto - Datenschutz als „Raser-Retter“?

Eine Frage, die sich mittlerweile zahlreiche Autofahrer stellen: Schützt mich Datenschutz und insbesondere die DSGVO vor einem „Blitzerfoto“ beziehungsweise vor dessen Folgen?

Schnell ist´s passiert. Plötzlich erscheint ein rotes Blitzlicht und kurze Zeit später kommt ein Anhörungsbogen ins Haus. Spätestens wenn der Bußgeldbescheid eintrifft, ist aufgrund drohendem Fristablauf schnelles Handeln gefragt.

Hierbei drängt sich vielen Autofahrern mittlerweile eine Frage auf. Schützt mich der Datenschutz vor einem „Blitzerfoto“ beziehungsweise vor dessen Folgen?

Was besagt die DSGVO in Bezug auf Blitzer?

Auch wenn datenschutzrechtliche Vorschriften in vielen Bereichen der Datenverarbeitung Grenzen setzen, schützt Sie auch die neue Datenschutzgrundverordnung nicht vor den Folgen eines „Blitzerfotos“, denn die DSGVO lässt Ausnahmen zu.

Hierzu heißt es in Artikel 2 Abs. 2 DSGVO sinngemäß, dass die Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, findet.

Zwar handelt es sich bei einem bloßen Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Nach der vorherrschenden Meinung umfasst der Anwendungsbereich des Ausnahmetatbestandes des Art. 2 Abs. 2 DSGVO jedoch auch Ordnungswidrigkeiten. Eine Verarbeitung des Blitzerfotos, beispielsweise zur Fahreridentifizierung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ist daher zulässig.

Wie lange dürfen Blitzerfotos gespeichert werden?

Auch wenn die DSGVO nicht vor einer Verarbeitung des Blitzerfotos oder dessen Folgen schützt, ist die Bußgeldbehörde in anderer Hinsicht an datenschutzrechtliche Regelungen gebunden. So dürfen personenbezogene Daten lediglich zum Zwecke der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit genutzt werden und müssen nach Beendigung des Bußgeldverfahrens auch wieder gelöscht werden.

Die DSGVO schützt nicht vor Blitzerfotos – diese anderen Möglichkeiten gibt es, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen

Auch wenn das Thema Datenschutz bei einem (angeblichen) Verkehrsverstoß somit leider nicht als Retter in der Not angesehen werden kann, kann es sich lohnen, nach einer vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Nicht selten sind die Bußgeldbescheide fehlerhaft. Darüber hinaus kann durch findiges Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen das Verfahren eingestellt, ein Fahrverbot abgewandt, das Bußgeld reduziert oder ein Freispruch erzielt werden.

Sie haben weitere rechtliche Fragen zum Thema Datenschutz? Die Sozietät Bietmann berät Sie gerne.

Spätestens seit der Anwendung der neuen Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 ist Datenschutz ein Thema, welches keinesfalls vernachlässigt werden darf.

Die Kanzlei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB erkannte die Problematik rund um das Thema Datenschutz bereits sehr früh und gründete hierfür mit der Bietmann Datenschutz Gesellschaft mbH (BDSG mbH) sogar eine eigene Gesellschaft.

Zögern Sie nicht, wir beraten Sie gerne.

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