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Ehemalige WDR-Moderatorin Simone Standl nach Entlassung vertreten durch Professor Dr. Bietmann

Im Rechtsstreit mit dem Westdeutschen Rundfunkt (WDR) vertritt Professor Dr. Bietmann als Rechtsanwalt die ehemalige Moderatorin Simone Standl. Nachdem Frau Standl Mitte dieses Jahrs als Moderatorin abgesetzt und von dem öffentlich-rechtlichen Sender entlassen wurde, erhob sie Anklage gegen diesen.

Während verschiedene Gründe zu diesem Schritt geführt haben, soll mit ihm zentral festgestellt werden, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen der Moderatorin und dem Sender bestanden hat. Die Kündigung wäre in diesem Fall nicht rechtens, da sie unter Kündigungsschutz stehen würde.

Darüber hinaus soll die Frage geklärt werden, ob Frau Standl ihres Alters wegen entlassen wurde. Kann ein Nachweis über eine solche Form der Altersdiskriminierung erbracht werden, wäre die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auch in dieser Hinsicht nichtig.

Weiterführende Pressemitteilungen:

Kölnische Rundschau

24 Rhein

Express

 

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