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Karstadt - Kündigungen ziehen Prozesswelle nach sich

Der Karstadt Warenhauskonzern sieht sich aufgrund seiner Ende März 2015 ausgesprochenen Kündigungen einer Flut von Kündigungsschutzprozessen ausgesetzt. Erfahren Sie nachfolgend, was Sie ggf. mit anwaltlicher Hilfe unternehmen können.

Beim Arbeitsgericht Essen sind derzeit insgesamt 65 Kündigungsschutzverfahren anhängig. In diesen Verfahren werden unter anderem die fehlende Anhörung des Betriebsrates, das Nichteinhalten von Kündigungsfristen sowie eine falsche Sozialauswahl gerügt.

Wann hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?

Ab einer bestimmten Betriebsgröße (mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter) stellt das Gesetz an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hohe Anforderungen. 

Erforderlich ist zunächst, dass der Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist ersatzlos wegfällt. Des Weiteren müssen dem Arbeitnehmer andere freie Arbeitsplätze zugewiesen werden, bevor ihm gekündigt werden kann. 

Auch wenn keine freien Arbeitsplätze vorhanden sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Ausspruch der Kündigung zu milderen Mitteln wie zum Beispiel Überstundenabbau zu greifen.

Der Arbeitgeber muss außerdem eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen. Dazu muss er bei seiner Kündigungsentscheidung die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter sowie etwaige Unterhaltspflichten und Schwerbehinderungen aller miteinander vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb angemessen berücksichtigen. War die Sozialauswahl fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam, wenn bei ordnungsgemäßer Sozialauswahl dem gekündigten Arbeitnehmer nicht gekündigt worden wäre.

Schließlich kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitgeber die einschlägigen Kündigungsfristen nicht einhält.  

Es ist daher nicht von vornherein aussichtlos, gegen eine betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorzugehen.

Wenn Sie von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sind, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn auch eine fehlerhafte Kündigung des Arbeitgebers kann wirksam werden, sofern der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt. Auch bestehen ggf. Möglichkeiten die Kündigung unverzüglich zurückzuweisen, weshalb die kurzfristige Einholung von Rechtsrat sinnvoll ist und wirtschaftlich lukrativ werden kann.  

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