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Kein Anspruch auf Kindergeld ohne Steuer-ID

Mit dem Jahreswechsel tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die für Kindergeldbezieher stärkere Regelungen mit sich bringt. Kindergeldzahlungen sind dann nur noch unter der Angabe der Steuer-ID möglich.

Gesetzesänderung ab Januar 2016

Aufgrund einer Gesetzesänderung ab Januar können Kindergeldzahlungen ab 2016 ausschließlich unter Angabe der Steuer-ID des Kindes und des Kindergeldberechtigten erfolgen. Erfolgt keine Meldung der Steuer-ID, kann kein Kindergeld mehr bezogen werden. Diese Änderung wurde umgesetzt, um doppelte Zahlungen des Kindergeldbetrages zu vermeiden.

Familienkassen gewähren großzügige Frist

„Ohne Steuer-ID besteht kein Anspruch auf Kindergeld.“ Dieser Satz beschäftigt aktuell viele Eltern und sorgt für Verunsicherung. Zur Beruhigung: Die Einreichung der Steuer-ID muss nicht sofort erfolgen, da die Familienkassen eine großzügige Frist gewähren. Wenn der Kindergeldberechtigte bereits Kindergeld bezieht, die Steueridentifikationsnummer allerdings noch nicht gemeldet hat, kann dieser Vorgang im Jahr 2016 noch nachgeholt werden. Im Falle einer Neueintragung muss die Angabe der Steuer-ID hingegen sofort erfolgen.

So erfolgt die Meldung der Steuer-ID

Der Alltag ist häufig sehr stressig – da ist es schwierig, Familie und Arbeit unter einen Hut zu bekommen. Wann soll dann noch die Meldung der Steuer-ID erfolgen? Zudem akzeptiert die Familienkasse keine telefonische, sondern ausschließlich eine schriftliche Meldung. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt Erziehungsberechtigten den Rat, die Steueridentifikationsnummer zusammen mit anderen Belegen einzureichen, welche ohnehin abgegeben werden müssen. Hinweis: Die Steuer-ID-Nummer muss spätestens bis Dezember 2016 gemeldet bzw. nachgereicht werden. Ansonsten werden alle bisher angefallenen Zahlungen rückwirkend ab 01.01.2016 eingefordert. Falls die Steuer-ID nicht mehr auffindbar ist, kann ein Formular unter www.bzst.de ausgefüllt werden. Die Steuer-ID wird dann per Post zugesendet. 

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Gesetzesänderung ab 2016 haben, dann lassen Sie sich von unserem Expertenteam beraten! Informieren Sie sich gerne auch zu unseren Leistungen in den Bereichen Steuerrecht und Familienrecht.

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