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Neue Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2020 ist die neue Düsseldorfer Tabelle gültig und der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich erneut. Auch für Volljährige erhöhen sich die Unterhaltssätze.

Elternteile, die zum Kindesunterhalt verpflichtet sind, müssen nun für Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren 369 statt bisher 354 Euro aufbringen. Für Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) müssen 424 statt bisher 406 Euro gezahlt werden und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) sind 497 statt bisher 476 Euro monatlich zu leisten.

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle ändert sich auch der sogenannte Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zusteht.

Bei Nichterwerbstätigen steigt der Selbstbehalt von 880 auf 960 Euro. Der Selbstbehalt von Erwerbstätigen steigt von 1080 auf 1160 Euro.

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