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Neues zum Steuerrecht

Kosten für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen als Handwerkerleistungen gem. § 35 a Abs. 3 EStG absetzbar.

Die von Hauseigentümern entsprechend der Entscheidung des Landtages Nordrhein-Westfalen aus Februar 2013 durchzuführende Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen ist eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung gem. § 35 a Abs. 3 EStG. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Allerdings ist Revision beim BFH eingelegt. Entsprechende Rechnungen sollten daher zur Steuer vorgelegt und ggfls. Einspruch gegen eine ablehnende Entscheidung eingelegt und auf das anhängige Verfahren verwiesen werden.

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