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Stellenabbau bei DeepL: Betroffene Arbeitnehmer sollten Fristen beachten

Die aktuellen Berichte über den umfangreichen Stellenabbau beim KI-Unternehmen DeepL sorgen bundesweit für Aufmerksamkeit.

Medienberichten zufolge sollen rund 250 Arbeitsplätze wegfallen – unter anderem infolge zunehmender Automatisierung und des Einsatzes eigener KI-Technologien.

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sehen sich viele Arbeitnehmer plötzlich mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag konfrontiert. In solchen Situationen ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Denn wer sich gegen eine schriftliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wehren möchte, muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Frist gilt grundsätzlich unabhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung unwirksam sein könnte.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn erhebliche rechtliche Mängel vorliegen sollten, etwa eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige oder eine unterbliebene Betriebsratsanhörung. Auch wenn mehrere Kündigungen ausgesprochen werden, muss jede einzelne fristgerecht angegriffen werden.

Als mehrfach ausgezeichnete Kanzlei mit zahlreichen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren und beraten umfassend zu sämtlichen Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Sozialplan.

Sind auch Sie von Stellenabbau oder Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen? Wir unterstützen Sie mit fachkundigem Rat und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie zur Wahrung Ihrer Rechte.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf – damit Fristen gewahrt und Risiken rechtzeitig erkannt werden können.

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