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Steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers

Neues zu obigen Thema vom Finanzgericht Düsseldorf.

Die steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers wurde nunmehr durch das Finanzgericht Düsseldorf auch dann anerkannt, wenn dem Arbeitnehmer lediglich ein sogenannter Pool-Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Pool-Arbeitsplätze sollen nach der Erläuterung des Gerichts immer dann anzunehmen sein, wenn kein fester Arbeitsplatz ausschließlich für den Mitarbeiter vorhanden ist, sondern der Mitarbeiter vielmehr auf einen mehreren Personen zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen zugreifen kann. Da hier lediglich eine Zugriffsoption bestehe, habe der Mitarbeiter nicht zwingend jederzeit die Möglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz zugreifen zu können, so dass der Bedarf auf ein häusliches Arbeitszimmer besteht.

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