Sozietät Bietmann
Hier entstehenLösungen

Steuern und Gastgewerbe

In Rheinland-Pfalz, wo Tourismus, Forst-/Landwirtschaft und Weinbau eine überragende Rolle spielen, besteht natürlich auch hoher steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Beratungsbedarf. Die steuerlichen Besonderheiten in Gastgewerbe und Tourismus sind mittlerweile kaum noch zu überblicken. Dementsprechend groß ist das Bedürfnis nach Expertise in diesem Bereich.

Die Sozietät Bietmann hat sich deshalb mit einem ausgewiesenen Experten verstärkt. Der Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzwirt und Steuerberater Uwe Lißmann ist mit seinem erfahrenen Team seit 1. Januar 2019 für die Sozietät tätig. Er bringt Managementerfahrung aus einer weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und jahrelange Erfahrung in der selbständigen steuerlichen Beratung von Gastgewerbe- und Weinbaubetrieben mit. Das

  • Höferecht (Anerbenrecht),
  • Landpacht und Grundstücksverkehr,
  • Agrarkreditwesen Agrar-Abschlüsse und
  • besondere Gewinnermittlung der Land- und Forstwirtschaft

gehören zu seinen Spezialgebieten.

Die Besonderheiten des Tarifvertragsrechts im Hotel- und Gaststättengewerbe, die sich vor allem im Lohnbereich (Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) ergeben, werden hier kompetent betreut. Probleme mit Rentenversicherungsprüfungen hinsichtlich des bei Zuschlägen zu beachtenden sog. Phantomlohns im Fall der Entgeltfortzahlung und bei Urlaubsentgelt verlieren schnell an Dramatik, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Betriebe, die nicht an Mantel- und/oder Entgelttarifvertrag gebunden sind, fragen oft nach Möglichkeit den Nettolohnoptimierung, etwa durch Tankgutscheine oder Erholungsbeihilfen, die pauschal versteuert werden können und eine attraktive Alternative zum Urlaubsgeld darstellen können. Auch dazu offeriert die Sozietät Bietmann Lösungen.

Neben dem Dauerbrenner Lohn und Gehalt in der Gastronomie/Hotellerie sind Themen wie

  • die Anpassung von Minijobbern an den gestiegenen Mindestlohn
  • Sofortmeldung
  • Sachbezugswerte für Kost und Logis
  • korrekter Umsatzsteuersatz und der
  • Schwund von Lebensmittelvorräten (z.B. wegen Verderbs, Entsorgung, Schwund beim Ausschank oder im Rahmen der Bierleitungsreinigung)

bei vielen allgemein ausgerichteten Steuerberatungspraxen wenig oder gar nicht präsent oder müssen mit erheblichem zeitlichem Aufwand erlernt werden – die Kosten dafür werden dann regelmäßig auf die Kundschaft umgelegt. Um kostspieligen Zuschätzungen des Finanzamts zu entgehen, bedarf es einer sauberen Dokumentation vor allem natürlich der Kassengeschäfte, aber noch viel tieferliegend auch der Warenwirtschaft. Eine auf das Gastgewerbe spezialisierte Rechts- und Steuerberatung weiß, wo die Prüfer ansetzen und kann deshalb Betriebsprüfungen weit im Vorfeld entschärfen. So entstehen enorme Effizienzvorteile bei gleichzeitiger Kostenminimierung. Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an!

Gastgewerbe und Sharing Economy

Die gerade veröffentlichte Studie des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim zur Sharing Economy und vor allem zum weiterhin boomenden Markt der grauen Vermietung über Plattformen wie z.B. Airbnb hat den deutschen Fiskus aufgeschreckt. Denn eines der Ergebnisse der Studie ist, dass dem Staat jährlich Steuern in Millionenhöhe verloren gehen, weil er den Markt nicht ausreichend überblickt und reguliert. Vor dem Hintergrund eines immer engeren Zusammenrückens der Vermarktungsplattformen für (Ferien-)Wohnungen, (WG-)Zimmer und Hotels ist deshalb ein genaueres Hinsehen der Finanzverwaltung absehbar.

Für angestammte klassische Hoteliers ist das sicher eine positive Nachricht, die zu erwartende höhere Kontrolldichte führt bei ihnen nicht zu einem spiegelbildlich erhöhten eigenen Aufwand, da sich für den normalen Hotelbetrieb insofern ja nichts ändert. Im Gegenteil: die Wettbewerbsverzerrung könnte abgemildert werden, wenn mehr und mehr Anbieter nicht klassischer Hoteldienstleistungen unter die steuerliche Lupe genommen werden.

Gleichzeitig erliegen immer mehr Hotelbetreiber den Verlockungen einer Ausweitung ihres Angebots. Zwischen Ferienwohnungen, Serviced Apartments, Kurzzeitmietverträgen, Monteurswohnungen und den zahlreichen Schattierungen dazwischen gibt es oft nur hauchdünne rechtliche Trennlinien. Die Unsicherheit bei der Entwicklung standardisierter Verträge für die Nutzung diese Einheiten ist deshalb groß, auch, weil die Rechtsprechung dazu sehr uneinheitlich ist. Vor der Entscheidung für ein zweites, drittes oder viertes Standbein im Bereich der Sharing Economy sollte deshalb unbedingt rechtlicher und natürlich steuerlicher Rat eingeholt werden, um Haftungsrisiken und hohe Nachzahlungen zu vermeiden.  

Brexit und Gastgewerbe

Der Brexit ist in aller Munde. Ab 29. März 2019 wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. Das scheint aber leider auch schon fast das Einzige zu sein, was sich über den Brexit sicher aussagen lässt. Für das Gastgewerbe lassen sich deshalb noch keine konkreten Schlussfolgerungen ziehen. Klar dürfte sein, dass Reisen nach Großbritannien etwas schwieriger werden könnten. Für das deutsche Gastgewerbe sind negative Auswirkungen hauptsächlich vom vermutlich geschwächten Britischen Pfund und der damit verringerten Kaufkraft englischer Touristen in der Eurozone zu erwarten. Sobald es dazu neue Erkenntnisse und Entwicklungen gibt, die für das Gastgewerbe von Bedeutung sind oder sein könnten, werden wir Sie hier informieren.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen zum Thema stehen Ihnen die Steuerberater der Sozietät jederzeit gerne zur Verfügung.

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