Sozietät Bietmann
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Ein Mann liest einen Brief – sein Stromanbieter hat gekündigt

Ihr Stromanbieter hat Ihnen gekündigt? Die Rechtsanwälte der Sozietät Bietmann stehen den Verbrauchern zur Seite

Seit Anfang des Jahres sehen sich viele Verbraucher einer neuen Herausforderung gegenübergestellt. Stetig steigende Energiekosten auf dem Weltmarkt schlagen sich zunehmend in den Abrechnungen der Energieversorger nieder. Neben dieser Problematik treten noch andere Herausforderung für die Verbraucher auf die Tagesordnung.

Energielieferant kündigt Verträge mit Kunden

Ende 2021 kam es zu massenhaften Kündigungen von Energielieferverträgen durch einige Anbieter auf dem deutschen Markt. Insbesondere muss hier das Unternehmen Grünwelt Energie genannt werden, welches unter den Marken Stromio und Gas.de jeweils Strom- beziehungsweise Gasverträge angeboten hatte. Viele Kunden hatten teils langjährige Verträge mit einer Preisbindung abgeschlossen. Aus diesen günstigen Verträgen wurden sie nun unverhofft gekündigt und fanden sich unfreiwillig in oft deutlich teureren Tarifen bei ihrem Grundversorger wieder. Unsere Mandanten berichten uns von angekündigten Abschlagszahlungen, welche ihre bisherigen monatlichen Zahlungen teilweise um ein Vielfaches übersteigen.

"Ich hatte gerade eine Vertragsverlängerung mit Preisgarantie bei Gas.de abgeschlossen. Laufzeit bis Dezember 2022. Drei Tage später kam die Kündigung durch den Anbieter. Ich bekomme weiterhin Gas durch meinen Grundversorger, habe aber einen Experten von Bietmann Rechtsanwälte und Steuerberater beauftragt, die Differenz in den monatlichen Belastungen zwischen den Verträgen einzuklagen!"  - Mandant Dirk L.

 

Wie können die Rechtsanwälte der Sozietät Bietmann in dieser Situation helfen?

Unsere Anwälte für das Zivilrecht und Vertragsrecht begleiten unsere Mandanten in diesen Situationen und helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen ihre bisherigen Energieanbieter durchzusetzen. Diese Unterstützung umfasst:

  • die Korrespondenz mit ihrem bisherigen Energieanbieter,
  • die Prüfungen der Rechnungen
  • und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Unser Einsatz für die Mandanten hat dazu geführt, dass wir in vielen Verfahren mit der Gegenseite in Vergleichsverhandlungen eintreten konnten. Auf diese Weise können wir für unsere Mandanten eine schnelle Lösung erzielen.

Zweifelhafte Werbemethoden einiger Energieanbieter

Ab Mitte 2021 wurden Verbraucher vermehrt von einigen Anbietern kontaktiert und zum Abschluss vermeintlich günstiger Energielieferverträge gebracht. Unsere Mandanten berichten uns hier hauptsächlich von Problemen bei den Anbietern voxenergie und primastrom, welche übrigens unter der gleichen Anschrift in Berlin anzutreffen sind.

Ein Mann benutzt sein Telefon – sein Energieanbieter hat gekündigt

Dabei gehen die Anbieter scheinbar vor wie moderne Drückerkolonnen. Verbraucher werden teils mehrfach am Tag von verschiedenen Mitarbeitern angerufen und zu einem Vertragsabschluss gedrängt. Auch haben uns Mandanten von dubiosen Besuchen an der Haustür erzählt. Die Masche ist dabei oft die folgende: Zunächst einmal wird Kunden ein attraktives Angebot unterbreitet. Der Strom- beziehungsweise Gas-Tarif ist günstiger als der bisherige Grundversorger, die Verbraucher erkennen ein Sparpotential. Sobald jedoch der Vertrag einmal unterschrieben ist, kommt es innerhalb kurzer Zeit zu mehrfachen, teils erheblichen Preiserhöhungen.

"Mein ursprünglicher monatlicher Abschlag waren ca. 75 € monatlich. Nach zwei Monaten stieg der Abschlag schon auf über 150 € und dann drei Monate später sollte ich auf einmal über 300 € zahlen. Eine Unverschämtheit!“ - Mandantin Gerti B.

Bitter stößt an dieser Stelle vielen Kunden dann die vermeintliche Preisgarantie der Anbieter auf. Diese Preisgarantie hat jedoch eine Vielzahl von Ausnahmen und verdient die Bezeichnung Preisgarantie gar nicht.

Wenn nun aber die Verbraucher versuchen, aus diesen Verträgen raus zu kommen, werden sie von den betroffenen Unternehmen oft einfach ignoriert. Das hat den Nebeneffekt, dass sie in dieser Zeit auch nicht zu einem günstigeren Anbieter wechseln können, denn solange sie in einem Stromvertrag sind, ist ein Anbieterwechsel nicht möglich.

Wie hilft Bietmann den Verbrauchern bei Primastrom oder Voxenergie?

Auch in diesen Fällen stehen unsere Experten für das Zivil- und Vertragsrecht für Sie bereit. Wir prüfen zunächst einmal die Verträge und übernehmen dann die Korrespondenz mit dem Anbieter. So konnten wir auch hier in einer Vielzahl von Fällen den Mandanten zu ihrem Recht verhelfen und sie letztendlich von dem mittlerweile viel zu teuren Stromvertrag befreien.

Wenn Sie Kunde von Stromio waren, oder Kunde von primastrom oder voxenergie sind, sollten Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Unsere Experten stehen Ihnen an 10 Standorten zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.

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