Sozietät Bietmann
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Top-Kanzlei und Top-Anwältin im Medizinrecht

Die Sozietät Bietmann ist vom Magazin WirtschaftsWoche als Top-Kanzlei im Medizinrecht ausgezeichnet worden.

Rechtsanwältin Stephanie Spormann, Fachanwältin für Medizinrecht, wurde zudem als Top-Anwältin im Medizinrecht für Ärzte, Kliniken, Pharmaunternehmen besonders empfohlen. Dies verkündete die WirtschaftsWoche in der jüngsten Ausgabe 2025. Hierfür hat das Handelsblatt Research Institute im Auftrag der WirtschaftsWoche 1260 Juristen aus 549 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Medizinrecht gefragt.

Eine Jury, bestehend aus Jörg Englisch (DFB), Maximilian Rosenberg (Adidas), Inka Müller-Schmäh (Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter) für Sportrecht, Sandra Peters (Legial AG), Christian Katzenmeier (Institut für Medizinrecht Köln), Frederick Iwans (Foris AG) für Medizinrecht und Achim Schunder (C.H. Beck) wählten die Sozietät Bietmann aus den nur 19 ausgezeichneten Kanzleien bzw. benannten Rechtsanwältin Stephanie Spormann als „besonders empfohlene Anwälte“.

Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.wiwo.de/erfolg/trends/ranking-medizinrecht-darum-sind-klagen-gegen-pharmakonzerne-so-schwierig/30167596.html

Mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälten sind wir kompetente Ansprechpartner auf dem Gebiet des Medizinrechts. Mit dem Konzept der Sozietät Bietmann „Beratung unter einem Dach“ verbinden wir neben dem Wirtschafts- und Medizinrecht auch gesellschafts-, steuer-, straf- und arbeitsrechtliche Aspekte und bieten damit sämtlichen Leistungserbringern aus der Gesundheitsbranche eine kompetente, umfassende, ergebnisorientierte und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen neben dem klassischen Arzthaftungs- und Schadensrecht in der medizin- und gesellschaftsrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Gründung, Auflösung und Veräußerung ärztlicher Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Dabei beraten wir selbstverständlich umfassend, berücksichtigen zulassungsrechtliche Aspekte und führen die Gespräche und Verhandlungen mit den beteiligten Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie insbesondere den Kassenärztlichen Vereinigungen und Ausschüssen. 

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Medizinrecht liegt in der Beratung von Krankenhausträgern und Klinikvertretern zu den Themen Krankenhaus- und Krankenhausfinanzierungsrecht sowie Krankenhausreform und Umstrukturierungen von Kliniken. Gerade bei Strukturierungsfragen kommt der arbeitsrechtlichen Kompetenz in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts hohe Bedeutung zu. Durch Einbindung der Mitbestimmungsorgane wird die Abwicklung einer Umstrukturierung bis hin zur Schließung von Einrichtungen zumeist erleichtert. Daneben haben wir uns durch die Beratung von Chefärzten sowie Beleg-, Konsiliar- und Honorarärzten im Medizinrecht sowie auf der Schnittstelle von Medizin- und Arbeitsrecht einen Namen gemacht. Unser Leistungsspektrum wird außerdem durch das Berufs- und Vergütungsrecht der Heilberufe, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Aspekte und das Apothekenrecht ergänzt.

 

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