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Umsatzsteuer bei Businesspackage, Servicepauschale oder All-Inklusive-Leistung

Es stellt sich regelmäßig die Frage des Mehrwertsteuerausweises und der korrekten Rechnungslegung, damit insbesondere im Rahmen der Betriebsprüfung nicht das böse Erwachen für den Hotelier folgt.

Der Gast fragt verstärkt nach Komplettangeboten sei es zur Durchführung von Tagungen, beinhaltend Übernachtung sowie Tagungsservice, wie auch im Hinblick auf Gesamtleistungen beinhaltend Übernachtung, Frühstück und sonstige weitere Dienstleistungen wie z.B. Flughafentransfer Transport von Gepäck, Überlassung von Fitnessangeboten etc. Hier stellt sich regelmäßig die Frage des Mehrwertsteuerausweises und der korrekten Rechnungslegung, damit insbesondere im Rahmen der Betriebsprüfung nicht das böse Erwachen für den Hotelier folgt. Die Problematik resultiert daraus, dass die Beherbergungsleistung selber mit einem Mehrwertsteuersatz von 7% belegt wird, während nicht der Beherbergungsleistung zuzuweisende Leistungsbestandteile mit 19% derzeit zu versteuern sind. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG.

Zunächst ist daher festzustellen, was der Beherbergungsleistung zuzurechnen ist. Hierzu haben sich die obersten Finanzbehörden im Rahmen des sogenannten Umsatzsteueranwendungserlasses festgelegt und festgestellt, dass als Beherbergungsleistung zu erfassen ist

  • die Überlassung von möblierten und mit anderen Einrichtungsgegenständen (Fernsehen, Radio, Telefon, Zimmersafe) ausgestatten Räumen
  • Stromanschluss
  • Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln
  • Reinigung der gemieteten Räume
  • Bereitstellung von Körperpflegeutensielen, Schuhputz- und Nähzeug
  • Weckdienst
  • Bereitstellung eines Schuhputzautomaten
  • Mitunterbringung von Tieren in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen.

Diese Leistungen können einheitlich ausgewiesen und hierauf die ermäßigte Mehrwertsteuer (7%) ausgewiesen werden.

Anders ist dies bei folgenden Leistungen:

  • Überlassung von Tagungsräumen
  • Überlassung von Räumen zur Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
  • gesondert vereinbarte Überlassung von Plätzen zum Abstellen des Fahrzeuges
  • Umsätze von Tierpensionen.

Auf die vorbezeichneten Leistungen entfällt der volle Mehrwertsteuersatz (19%). Aus Vereinfachungsgründen ist es jedoch möglich, die über die Beherbergung hinausgehenden Leistungen in einer Pauschale zusammenzufassen und einheitlich auszuweisen. Auch dies ist in dem vorbezeichneten Erlass ausdrücklich geregelt. Als Businesspackage oder die Servicepauschale können daher z.B. zusammengefasst werden

  • Abgabe eines Frühstücks
  • Nutzung von Kommunikationsnetzen
  • Reinigung und Bügeln von Kleidung und Schuhputzservice
  • Transport zwischen Bahnhof / Flughafen und Unterkunft
  • Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebes
  • Überlassung von Fitnessgeräten
  • Überlassung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen.

Zusammengefasst kann der Leistungsanteil, der auf diese Zusatzleistungen entfällt mit 20% des Pauschalpreises angesetzt werden. Auch dies wird ausdrücklich von der Finanzverwaltung akzeptiert. Soll ein anderer Prozentsatz ausgewiesen werden, bedarf es des konkreten Nachweises z.B. durch Aufschlüsselung oder Dokumentation abweichender Preisgestaltungen spätestens im Rahmen der Betriebsprüfung.

Trotz dieser Vereinfachung bleibt es also erforderlich, wenigstens 2 Teilbeträge auf der Rechnung auszuweisen, nämlich die reine Übernachtungsleistung und die übrigen Leistungen, wenngleich zusammengefasst als Business- oder Servicepaket.

Die Rechnung könnte daher wie folgt aussehen:

Für Übernachtung, Frühstück und Parkplatz des Fahrzeuges wird eine Pauschale von 150,- € brutto vereinbart.

Es soll die Vereinfachungsregel von 20% Anwendung finden, so dass von diesem Bruttobetrag 120,- € auf Beherbergungsleistung und 30,- € auf Frühstück und sonstige Serviceleistungen entfallen soll.

 

Netto / €

USt. / €

Brutto /  €

Übernachtung

(7% MwSt)

112,20

7,80

120,00

Servicepauschale inkl. Frühstück (19% MwSt)

25,21

4,79

30,00

 

146,71

13,29

150,00

 

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