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Wolf-Dietrich Glockner

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Wolf-Dietrich Glockner

Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Wolf-Dietrich Glockner ist als Rechtsanwalt und als Steuerberater zugelassen. Als Rechtsanwalt führt er den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ und als Steuerberater den Titel „Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern“.

Als Rechtsanwalt und Steuerberater berät und vertritt er insbesondere Unternehmen bei allen laufenden Fragestellungen des Wirtschafts-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts sowie im Erbrecht und bei Nachfolgeregelungen.

Als Fachanwalt und einer der wenigen Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern in Deutschland ist Herr Glockner darüber hinaus spezialisiert im Zollrecht und in allen Fragen hinsichtlich der Abgaben, die von der Zollverwaltung erhoben werden, wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Alkoholsteuer und Tabaksteuer. Er berät und vertritt bundesweit Unternehmen in allen Fragen gegenüber der Zollverwaltung und bei Rechtsstreiten vor den Finanzgerichten, dem BFH und dem EuGH und ist Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Spezialmaterien nicht tätig sind.

Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht“ (UVR) und Mitautor des eKommentars „Energiesteuergesetz“ des Stollfuss-Verlags im juris-Portal.

Tätigkeitsschwerpunkte von Wolf-Dietrich Glockner

Veröffentlichungen

  • Zur Höherbesteuerung von Oldtimern mit H-Kennzeichen, UVR 2024, 114-117
  • Oldtimer-Kennzeichen und Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer auch für Alltagsfahrzeuge? UVR 2024, 16-22
  • Tabakwaren und Substitute ohne Steuerzeichen – Steuerentstehung durch Besitz? UVR 2023, 285-288
  • Zur Steuerbefreiung einer Zugmaschine bei einem Nebenerwerbsforstwirt, UVR 2023, 184-186
  • Zur Akzessorietät von Zollschuld, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer, UVR 2023, 42-48
  • Keine selektive Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf aus Sicht des Verbrauchers austauschbare Waren, UVR 2022, 283-287
  • Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit – Mitwirkungspflicht des Insol-venzverwalters, UVR 2022, 126-128
  • Zur steuerlichen Behandlung des Versprechens einer Reparaturleistung durch den Garantiegeber, UVR 2022, 50-58

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